Bahn frei für den Staatstrojaner
Am 10.06.2021 hat der Bundestag das Gesetz zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts verabschiedet. Zu den Änderungen zählt unter anderem auch, dass der sogenannte Staatstrojaner nicht mehr nur wie bisher bei schweren Straftatbeständen zum Einsatz kommen darf, sondern auch präventiv! Ein Statement von Avast. „Das Dilemma des Staatstrojaners ist exemplarisch für das digitale Zeitalter, da die datenschützende Kryptographie die Möglichkeit der Behörden, auf entschlüsselte Kommunikation zuzugreifen, einschränkt. Die Regierung greift dann zu Lösungen, die die Sicherheit und Privatsphäre für uns alle verringern, indem sie versuchen, die Verschlüsselung zu schwächen, Schwachstellen auszunutzen oder…