Das BSI liegt schon länger im Streit mit Kaspersky, da es bereits vor Monaten vor dem Einsatz der russischen Software gewarnt hat. Laut heise.de hat nun Arne Schönbohm, Präsident des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), auf einer Cybersicherheits-Konferenz die Warnung erneuert. Er sagte, wenn jemand Kaspersky-Software in kritischen Infrastrukturen oder etwa in Landtagen nutzt „ist das für mich fahrlässig“.
Laut heise.de hat Arne Schönbohm, Präsident des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), die Warnung gegenüber der Nutzung von Kaspersky-Software erneuert. Auf der Potsdamer Konferenz für Nationale Cybersicherheit am Hasso-Plattner-Institut sagte er laut heise.de „Die Produktwarnung vor Kaspersky meine ich absolut ernst“. Wenn jemand weiter Virenschutzsoftware des Konzerns in kritischen Infrastrukturen oder etwa in Landtagen nutze, „ist das für mich fahrlässig“ so Schönbohm.
Sieht nationale Sicherheit in Gefahr
Schönbohm führte weiter aus und sprach von einer „Gefahr für die nationale Sicherheit“. In der Warnung des BSI vom Anfang März hatte Schönbohm angeführt, dass das notwendige Vertrauen in einen Hersteller von Antiviren-Software von dessen „Zuverlässigkeit“ sowie „authentischer Handlungsfähigkeit“ abhänge. Durch den Angriffskrieg von Russland gegen die Ukraine sieht Schönbohm die Unabhängigkeit von Kaspersky nicht nur in Gefahr, sondern als nicht gegeben. Nach seiner Meinung könnte die russische Regierung die Steuerung übernehmen oder Kaspersky zur Kooperation zwingen und so westliche Kunden und Organisationen ausspionieren.
Kaspersky weiter vor Gericht
Das Bundesverfassungsgericht hatte eine Eingabe von Kaspersky gegen das BSI zuletzt abgelehnt und an die Gerichte verwiesen, da es noch weitere, nicht genutzte Rechtswege gäbe. Dazu veröffentlichte Kaspersky ein Statement von Kaspersky: „Kaspersky sieht sich in seiner Rechtsposition durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Juni 2022 bestärkt. Zwar hat das Gericht die Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Köln vom 1. April und des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 28. April in Bezug auf die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ausgesprochene Warnung nicht zur Entscheidung angenommen, da das Hauptsacheverfahren vor den Fachgerichten noch nicht durchgeführt wurde.
Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass das fachgerichtliche Verfahren in der Hauptsache nicht offensichtlich aussichtslos sei. Das Verwaltungsgericht sei, so das Bundesverfassungsgericht, aufgrund einer lediglich summarischen Prüfung zu dem Beschluss gelangt. Damit sei in der Hauptsache noch nicht entschieden, ob die Warnung des BSI zulässig ist.“ Kaspersky erwägt nun eine eingehende Prüfung der Sach- und Rechtslage durch die Fachgerichte zu beantragen.
Mehr bei BSI.bund.de
Über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist die Cyber-Sicherheitsbehörde des Bundes und Gestalter einer sicheren Digitalisierung in Deutschland. Das Leitbild: Das BSI als die Cyber-Sicherheitsbehörde des Bundes gestaltet Informationssicherheit in der Digitalisierung durch Prävention, Detektion und Reaktion für Staat, Wirtschaft und Gesellschaft.