Tesla: Mitarbeiter gab wohl 100 GByte Daten weiter

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Laut einer Meldung des Handelsblatts will ein Ex-Mitarbeiter von Tesla 100 GByte Daten entwendet haben und hat diese der Redaktion übergeben. Der Informat wirft Tesla vor, dass der Konzern seine Daten und die der Kunden zu schlecht schütze. Tesla reagierte nicht auf die Fragen des Handelsblatt, sondern gab nur eine eigene Erklärung ab.

Anscheindend nutzt Tesla keine Schutztechnik wie DLP – Data Leakage Prevention oder sie funktioniert nicht besonders gut. Tesla hat dem Handelsblatt schriftlich erklärt, dass ein verärgerter Mitarbeiter illegal Daten aus dem Konzern entwendet habe. Insgesamt 100 GByte Daten, die wohl aus dem Projektplanungsbereich stammen, hat der Ex-Tesla-Mitarbeiter an das Handelsblatt übergeben. Seine Intention: der Tesla-Konzern würde seine Daten und die aller Kunden nur unzureichend gegen fremde Zugriffe oder Angriffe schützen. Durch seinen Datendiebstahl will er wohl belegen, wie einfach das bei Tesla geht.

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100 GByte echte Tesla-Daten?

Tesla hat dem Handelsblatt nur kurz auf eine Anfrage geantwortet. So seien die Daten von einem verärgerten, ehemaliger Mitarbeiter gestohlen worden. Der ehemalige Servicetechniker soll dazu seinen Zugang missbraucht haben. Auf diese Weise soll er die Informationen exfiltriert haben. So lautete Teslas Antwort durch den Konzernanwalt Joseph Alm. Tesla wolle rechtliche Schritte einleiten. Auf weitere vom Handelsblatt gestellte Fragen ging Tesla allerdings nicht ein. Die Anwort des Anwalts lässt aber vermuten, dass die gelieferten Daten wohl doch echt sind.

Tesla verlangt Datenschutz vom Handelsblatt

Teslas hat zwar keine einzige Frage des Handelsblatt beantwortet, aber das hält den Konzern nicht davon dem Handelsblatt die DSGVO zu erklären. So schrieb der Anwalt:

„Wie Sie wissen, ist die Verwendung illegal beschaffter Daten für die Medienberichterstattung nur unter außergewöhnlichen Umständen zulässig. Schon der Besitz solcher Daten ohne entsprechende Begründung verstößt u.a. gegen das Datenschutzrecht. Und ein unsachgemäßer Umgang mit diesen Informationen setzt Empfänger wie das Handelsblatt u.a. der Haftung für die Verletzung von Geschäftsgeheimnissen, des Datenschutzrechts und des Umgangs mit gestohlenen Daten aus. Sind solche sensiblen Daten in Ihrem Besitz, müssen Sie diese auch sorgfältig gegen weiteren Missbrauch schützen. Bitte senden Sie uns zu diesem Zweck eine Kopie dieser Informationen, löschen Sie alle anderen Kopien unverzüglich und bestätigen Sie uns, dass Sie dies getan haben.“ so Tesla.

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Kurz gesagt: Auch wenn Tesla die Datenentnahme selbst nicht verhindern konnte und man noch nicht einmal sicher ist, dass es sich um Teslas Daten handelt, soll das Handelsblatt alle Daten übergeben und die Kopien löschen. Das alles klingt nach einen typischen Vorgehen für Tesla. Es wird sich zeigen, ob der Whistleblower noch mehr zu sagen hat.

Mehr bei Handelsblatt.com

 

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