Russische Cyberattacken auf Ukraine KRITIS

Russische Cyberattacken auf Ukraine KRITIS
Anzeige

Beitrag teilen

„Cyberangriffe auf kritische Infrastrukturen sind zu einem Schlüsselelement dieses Konflikts geworden“ – Expertenkommentar zum russischen Hackerangriff auf das größte private Energiekonglomerat des Cybersecurity-Spezialisten Claroty.

Die DTEK-Gruppe, die Kohle- und Wärmekraftwerke in verschiedenen Teilen der Ukraine besitzt, ist nach eigenen Angaben Ziel eines russischen Hackerangriffs geworden. Dabei sei es einer Gruppe namens XakNet darum gegangen, die technologischen Prozesse des Energiebetreibers zu destabilisieren, Propaganda über die Tätigkeit des Unternehmens zu verbreiten und die ukrainischen Verbraucher ohne Strom zu lassen.

Anzeige

Ukrainische Stromversorger attackiert

Dieselbe russische Hackergruppe hatte es angeblich bereits im April auf elektrische Anlagen in einem Gebiet abgesehen, das 2 Millionen Menschen in der Ukraine versorgt. Der Hack sei aber von den ukrainischen Behörden vereitelt worden.

Hierzu Galina Antova, Mitbegründerin und Chief Business Development Officer von Claroty: „Wir wissen seit Jahren, dass russische Cyberangreifer in kritischen Infrastrukturnetzen lauern. Der mutmaßliche Angriff auf die DTEK Group zeigt, wie dadurch im Ernstfall ganze Wirtschaftszweige geschädigt werden können. Er beweist aber auch, wie kritische Infrastrukturen in Privatbesitz zu einem Hauptziel für Cyberangriffe von Staaten geworden sind, was bedeutet, dass Wirtschaftsführer im privaten Sektor eine entscheidende Rolle für die nationale Sicherheit spielen müssen.“

Anzeige

Jetzt Newsletter abonnieren

Einmal im Monat die besten News von B2B CYBER SECURITY lesen



Mit Klick auf „Anmelden“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Nach dem Anmelden erhalten Sie zuerst eine Bestätigungsmail, damit keine anderen Personen Ihnen etwas ungewolltes bestellen können.
Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können jederzeit den Newsletter wieder abbestellen. Einen entsprechenden Link finden Sie im Newsletter. Nach einer Abmeldung werden Ihre Daten in kürzester Zeit gelöscht. Eine Wiederherstellung ist nicht möglich. Falls Sie den Newsletter erneut haben möchten, ordern sie diesen einfach neu. Verfahren Sie auch so, wenn Sie eine andere E-Mail-Adresse für Ihren Newsletter nutzen möchten. Wenn Sie den auf der Website angebotenen Newsletter beziehen möchten, benötigen wir von Ihnen eine E-Mail-Adresse sowie Informationen, welche uns die Überprüfung gestatten, dass Sie der Inhaber der angegebenen E-Mail-Adresse und mit dem Empfang des Newsletters einverstanden sind. Weitere Daten werden nicht bzw. nur auf freiwilliger Basis erhoben. Für die Abwicklung der Newsletter nutzen wir Newsletterdiensteanbieter, die nachfolgend beschrieben werden.

CleverReach

Diese Website nutzt CleverReach für den Versand von Newslettern. Anbieter ist die CleverReach GmbH & Co. KG, Schafjückenweg 2, 26180 Rastede, Deutschland (nachfolgend „CleverReach“). CleverReach ist ein Dienst, mit dem der Newsletterversand organisiert und analysiert werden kann. Die von Ihnen zwecks Newsletterbezug eingegebenen Daten (z. B. E-Mail-Adresse) werden auf den Servern von CleverReach in Deutschland bzw. Irland gespeichert. Unsere mit CleverReach versandten Newsletter ermöglichen uns die Analyse des Verhaltens der Newsletterempfänger. Hierbei kann u. a. analysiert werden, wie viele Empfänger die Newsletternachricht geöffnet haben und wie oft welcher Link im Newsletter angeklickt wurde. Mit Hilfe des sogenannten Conversion-Trackings kann außerdem analysiert werden, ob nach Anklicken des Links im Newsletter eine vorab definierte Aktion (z. B. Kauf eines Produkts auf dieser Website) erfolgt ist. Weitere Informationen zur Datenanalyse durch CleverReach-Newsletter erhalten Sie unter: https://www.cleverreach.com/de/funktionen/reporting-und-tracking/. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Sie können diese Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie den Newsletter abbestellen. Die Rechtmäßigkeit der bereits erfolgten Datenverarbeitungsvorgänge bleibt vom Widerruf unberührt. Wenn Sie keine Analyse durch CleverReach wollen, müssen Sie den Newsletter abbestellen. Hierfür stellen wir in jeder Newsletternachricht einen entsprechenden Link zur Verfügung. Die von Ihnen zum Zwecke des Newsletter-Bezugs bei uns hinterlegten Daten werden von uns bis zu Ihrer Austragung aus dem Newsletter bei uns bzw. dem Newsletterdiensteanbieter gespeichert und nach der Abbestellung des Newsletters aus der Newsletterverteilerliste gelöscht. Daten, die zu anderen Zwecken bei uns gespeichert wurden, bleiben hiervon unberührt. Nach Ihrer Austragung aus der Newsletterverteilerliste wird Ihre E-Mail-Adresse bei uns bzw. dem Newsletterdiensteanbieter ggf. in einer Blacklist gespeichert, sofern dies zur Verhinderung künftiger Mailings erforderlich ist. Die Daten aus der Blacklist werden nur für diesen Zweck verwendet und nicht mit anderen Daten zusammengeführt. Dies dient sowohl Ihrem Interesse als auch unserem Interesse an der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben beim Versand von Newslettern (berechtigtes Interesse im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Die Speicherung in der Blacklist ist zeitlich nicht befristet. Sie können der Speicherung widersprechen, sofern Ihre Interessen unser berechtigtes Interesse überwiegen. Näheres entnehmen Sie den Datenschutzbestimmungen von CleverReach unter: https://www.cleverreach.com/de/datenschutz/.

Auftragsverarbeitung

Wir haben einen Vertrag über Auftragsverarbeitung (AVV) zur Nutzung des oben genannten Dienstes geschlossen. Hierbei handelt es sich um einen datenschutzrechtlich vorgeschriebenen Vertrag, der gewährleistet, dass dieser die personenbezogenen Daten unserer Websitebesucher nur nach unseren Weisungen und unter Einhaltung der DSGVO verarbeitet.

Viele (I)IoT-Schwachstellen machen es einfach

„Hinzu kommen zahlreiche Schwachstellen im Bereich des erweiterten Internet der Dinge (XIoT), das cyber-physischen Systeme (CPS) in Industrie (OT), Healthcare (IoMT) und Unternehmen (IoT) umfasst. So zeigte der letzte halbjährliche ICS Risk & Vulnerability Report einen Anstieg um 110 Prozent der gemeldeten Sicherheitslücken innerhalb der letzten vier Jahre. Die Bundesregierung und die Cyberexperten sind sich der Gefahren für die kritische Infrastruktur zwar bewusst. So hat Deutschland 2021 das Zweite Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme verabschiedet, das KRITIS-Unternehmen zu mehr IT-Sicherheitsmaßnahmen verpflichtet. Leider wird dies von vielen Unternehmen aber so interpretiert, dass vor Inkrafttreten der Gesetze kein Risiko bestünde. Die aktuell häufig mangelhafte Cyberabwehr dieser Unternehmen lässt daran zweifeln, dass das Gefahrenpotential von den Führungskräften in der Wirtschaft in vollem Umfang verstanden worden ist. Es ist höchste Zeit, geeignete Maßnahmen zu ergreifen“, ergänzt Max Rahner, Senior Regional Director DACH + CEE von Claroty.

Cyberattacke kombiniert mit Waffenattacken

Der Hacking-Vorfall fiel mit dem russischen Beschuss eines DTEK-eigenen Wärmekraftwerks in Kryvyi Rih in der Zentralukraine zusammen. Microsoft wies in einem Bericht vom April darauf hin, dass russische Hackerangriffe manchmal in Verbindung mit kinetischen Militärschlägen eingesetzt werden.

„Es besteht kein Zweifel daran, dass Cyberangriffe auf kritische Infrastrukturen zu einem Schlüsselelement dieses Konflikts geworden sind, wobei Cyberangriffe und kinetische Angriffe potenziell nebeneinander stattfinden können, wie Microsoft betonte“, so Galina Antova. „Die Realität sieht so aus, dass die meisten kritischen Infrastrukturen stark gefährdet sind, weil sie auf veraltete Anlagen mit jahrzehntelangen Lebenszyklen, veralteten Sicherheitskontrollen und schwer oder gar nicht zu behebenden Schwachstellen angewiesen sind. Und da diese veralteten Industrienetzwerke zunehmend mit IT-Netzwerken, der Cloud und anderen vernetzten Geräten verbunden werden, entstehen neue Formen von Cyberrisiken.“

Mehr bei Claroty.com

 


Über Claroty

Claroty, die Industrial Cybersecurity Company, hilft ihren weltweiten Kunden, ihre OT-, IoT- und IIoT-Anlagen zu erkennen, zu schützen und zu verwalten. Die umfassende Plattform des Unternehmens lässt sich nahtlos in die bestehende Infrastruktur und Prozesse der Kunden einbinden und bietet eine breite Palette an industriellen Cybersicherheitskontrollen für Transparenz, Bedrohungserkennung, Risiko- und Schwachstellenmanagement sowie sicheren Fernzugriff – bei deutlich reduzierten Gesamtbetriebskosten.


 

Passende Artikel zum Thema

NIS2 – so trägt eine SaaS-Infrastruktur dazu bei

Nach Schätzungen sind bis zu 40.000 deutsche Unternehmen von der NIS2 in Zukunft betroffen. Die Richtlinie soll die Cyber-Resilienz und ➡ Weiterlesen

Zero-Trust-Architektur – Chancen & Risiken

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser: Die Zero-Trust-Architektur stellt klassische Sicherheitsmodelle auf den Kopf, indem sie jeden Zugriff prüft – ➡ Weiterlesen

DeepSeek und Qwen sind die Werkzeuge von Hackern

Kriminelle nutzen zunehmend DeepSeek und Qwen aus. Mithilfe von Jailbreaking-Techniken erstellen sie ihre bösartigen Inhalte, um Finanz- und Informationsdiebstahl zu ➡ Weiterlesen

Passkeys: Effiziente Verwaltung unterstützt CISOs

Neue Managementlösung für Sicherheits-Passkeys unterstützt Organisationen bei der sicheren Authentifizierung. Sie bietet der IT vollständige Kontrolle über den gesamten Lebenszyklus ➡ Weiterlesen

Das sind die wichtigsten Sicherheitslücken und Angriffstechniken

Die Zahl der gemeldeten Sicherheitslücken ist 2024 um 38 Prozent gestiegen. Mit der steigenden Abhängigkeit von Software-Systemen vergrößert sich auch ➡ Weiterlesen

DORA: So bewältigen Finanzunternehmen die Herauforderungen

Der Digital Operational Resilience Act (DORA) wurde verabschiedet, um den zunehmenden Cyberbedrohungen in in der Finanzbranche zu begegnen und die ➡ Weiterlesen

NIS-2 ist gescheitert – Abwarten ist trotzdem keine Option

Während andere EU-Staaten längst klare Vorgaben für NIS-2 geschaffen haben, ist die Umsetzung in Deutschland vorerst gescheitert. Das bedeutet: Teile ➡ Weiterlesen

Richtlinien-Compliance: Risikobewertung ist der erste Schritt

Die Umsetzung nationaler und europäischer Richtlinien zur Cybersicherheit kann für Unternehmen belastend sein und dadurch die Compliance beeinträchtigen. Dabei soll ➡ Weiterlesen