Der Datendienstleister TeamDrive stellt seinen Datendienst als Ukraine-Hilfe kostenlos bereit. Jeder mit einem ukrainischen Pass und auch Hilfsorganisationen können den Cloudservice für den sicheren Datenaustausch nutzen.
Der Hamburger Datendienstleister TeamDrive stellt allen Menschen mit einem ukrainischen Pass, allen privat organisierten Ukraine-Hilfen und allen Hilfsorganisationen, die sich für die Ukraine engagieren, seinen Cloudservice für den Datenaustausch, ab sofort kostenfrei zur Verfügung. Hierzu genügt eine formlose Anfrage an [email protected].
Eine sichere Datenplattform als Ukraine-Hilfe
„Eine geschützte und abhörsichere IT-Infrastruktur stellt das Rückgrat jeder gut organisierten Hilfe dar“, sagt TeamDrive-Geschäftsführer Detlef Schmuck. Als Beispiele nennt er die Koordination von Lebensmittel- und Hilfsgüterlieferungen, den Austausch von Bildern und Videos, um die jeweilige Lage vor Ort zu übermitteln, den Aufbau spontaner Hilfegruppen für Menschen, die sich engagieren wollen, oder die Bereitstellung von Unterkünften für die im Westen ankommenden Familien aus der Ukraine.
Der TeamDrive-Service ist nach Angaben von Detlef Schmuck in der derzeitigen Kriegssituation aus zwei Gründen besonders gut als IT-Rückgrat geeignet. Erstens werden alle Daten vollständig verschlüsselt, so dass sie von russischen Behörden nicht abgegriffen werden können. Zweitens funktioniert der Service auch bei instabilen und sogar zeitweise unterbrochenen Verbindungen, indem die Übertragung automatisch fortgesetzt wird, sobald dies wieder möglich ist. Weiterer Vorteil: Fotos und Videos können direkt aus dem Mobiltelefon heraus in der verschlüsselten App gespeichert und übertragen werden, ohne dass sie im Album auf dem Gerät sichtbar sind.
Ein Jahr kostenlose Nutzung
Das Kleingedruckte: Für die Nutzung genügt eine formlose Anforderung per E-Mail. Man muss weder seinen Namen noch eine Adresse oder gar ein Zahlungsmittel angeben. Die kostenfreie Nutzungslizenz inklusive Speicherplatz gilt zunächst für zwölf Monate. Der Dienst genügt der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), so dass er rechtskonform für personenbezogene Daten eingesetzt werden kann, etwa um Menschen in Gruppen zusammenzubringen, die gemeinsam helfen wollen.
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