EU-Zertifizierung für Cybersicherheit

EU-Zertifizierung für Cybersicherheit
Anzeige

Beitrag teilen

Mit dem „European Cybersecurity Scheme on Common Criteria“ (EUCC) gibt es nun einen ersten systematischen Ansatz zur Zertifizierung von Cybersicherheit. Die Kriterien des Zertifizierungsschemas wurden von der Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA) entworfen und müssen nun in den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden – der dafür notwendige Rechtsakt zur Durchführung („Implementing Act“) wurde kürzlich veröffentlicht.

„Das EUCC ermöglicht es den Herstellern, die IT-Sicherheit von Produkten wie Technologiekomponenten, Hard- und Software nach einem Standard zu überwachen und auf Schwachstellen zu analysieren. Damit wird auch der Weg geebnet, die kommenden Anforderungen des Cyber Resilience Act (CRA) mit den entsprechenden Prozessen bei den Herstellern umzusetzen. Die Zielsetzung der Common Criteria, die Sicherheit neuer IT-Produkte und Geräte mit digitalen Elementen auf dem EU-Binnenmarkt zu erhöhen, hilft auch bei der Umsetzung kommender Regularien wie dem Cyber Resilience Act“, sagt Jan Wendenburg, CEO von ONEKEY. Gemäß der EUCC müssen Hersteller aktiv die Schwachstellen ihrer Produkte überwachen und eine Vulnerability Impact Analyse gemäß Artikel 33 durchführen.

Anzeige

Automatisiertes Impact Assessment

Bei der Umsetzung der Anforderungen sind die Unternehmen auf externe Unterstützung angewiesen, um die Risikoanalyse professionell durchzuführen und später auch entsprechend eine Zertifizierung zu erhalten. „Angesichts der großen Umbrüche und der gestiegenen Verantwortung, die Hersteller digitaler Anlagen und Geräte heute tragen, ist Automatisierung ein wichtiger Aspekt bei der Umsetzung der EUCC-Verpflichtungen. Wir haben die Analyseplattform von ONEKEY für ein automatisiertes CVE (Common Vulnerabilities and Exposures) Impact Assessment aufgebaut und können durch diese Automatisierung den Aufwand für das Vulnerability Impact Assessment für Unternehmen bis zu 50 Prozent reduzieren“, ergänzt Jan Wendenburg von ONEKEY. Das Düsseldorfer Unternehmen betreibt eine Product Cybersecurity & Compliance Analyseplattform. Neben der exakten Auflistung aller Soft- und Firmwarekomponenten als Software-Stückliste (SBOM) ermöglicht ONEKEY eine detaillierte Analyse mit Risikobewertung möglicher bekannter und unbekannter Schwachstellen aller Geräte und Anlagen mit digitalen Elementen. ONEKEY prüft und identifiziert automatisiert kritische Sicherheitslücken und Compliance-Verstöße in eingebetteter Software, insbesondere in Geräten des Internet der Dinge, und übernimmt deren Überwachung und Management über den gesamten Produktlebenszyklus.

EU-Zertifizierung

Auch der Exekutivdirektor der ENISA, Juhan Lepassaar, betont die Bedeutung der Common Criteria (EUCC): Der Schritt sei ein Teil des „Puzzles des EU-Zertifizierungsrahmens für Cybersicherheit“, welches sich derzeit im Aufbau befinde. „Das Regelwerk der Common Criteria ebnet den Weg für die Zukunft. Je eher sich Hersteller und Inverkehrbringer von Produkten mit digitalen Elementen damit auseinandersetzen, die Risiken analysieren und Schwachstellen beheben, desto einfacher wird der Weg in eine Zukunft, in der Anlagen und Geräte keine unerkannten Sicherheitsrisiken und versteckte Software enthalten“, fasst ONEKEY-CEO Jan Wendenburg zusammen. Neben dem automatisierten CVE Impact Assessment unterstützt die Plattform von ONEKEY Plattform auch bei den weiteren Prozessen, die zur Erfüllung des Cybersecurity Act notwending sind.

Anzeige

Jetzt Newsletter abonnieren

Einmal im Monat die besten News von B2B CYBER SECURITY lesen



Mit Klick auf „Anmelden“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Nach dem Anmelden erhalten Sie zuerst eine Bestätigungsmail, damit keine anderen Personen Ihnen etwas ungewolltes bestellen können.
Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können jederzeit den Newsletter wieder abbestellen. Einen entsprechenden Link finden Sie im Newsletter. Nach einer Abmeldung werden Ihre Daten in kürzester Zeit gelöscht. Eine Wiederherstellung ist nicht möglich. Falls Sie den Newsletter erneut haben möchten, ordern sie diesen einfach neu. Verfahren Sie auch so, wenn Sie eine andere E-Mail-Adresse für Ihren Newsletter nutzen möchten. Wenn Sie den auf der Website angebotenen Newsletter beziehen möchten, benötigen wir von Ihnen eine E-Mail-Adresse sowie Informationen, welche uns die Überprüfung gestatten, dass Sie der Inhaber der angegebenen E-Mail-Adresse und mit dem Empfang des Newsletters einverstanden sind. Weitere Daten werden nicht bzw. nur auf freiwilliger Basis erhoben. Für die Abwicklung der Newsletter nutzen wir Newsletterdiensteanbieter, die nachfolgend beschrieben werden.

CleverReach

Diese Website nutzt CleverReach für den Versand von Newslettern. Anbieter ist die CleverReach GmbH & Co. KG, Schafjückenweg 2, 26180 Rastede, Deutschland (nachfolgend „CleverReach“). CleverReach ist ein Dienst, mit dem der Newsletterversand organisiert und analysiert werden kann. Die von Ihnen zwecks Newsletterbezug eingegebenen Daten (z. B. E-Mail-Adresse) werden auf den Servern von CleverReach in Deutschland bzw. Irland gespeichert. Unsere mit CleverReach versandten Newsletter ermöglichen uns die Analyse des Verhaltens der Newsletterempfänger. Hierbei kann u. a. analysiert werden, wie viele Empfänger die Newsletternachricht geöffnet haben und wie oft welcher Link im Newsletter angeklickt wurde. Mit Hilfe des sogenannten Conversion-Trackings kann außerdem analysiert werden, ob nach Anklicken des Links im Newsletter eine vorab definierte Aktion (z. B. Kauf eines Produkts auf dieser Website) erfolgt ist. Weitere Informationen zur Datenanalyse durch CleverReach-Newsletter erhalten Sie unter: https://www.cleverreach.com/de/funktionen/reporting-und-tracking/. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Sie können diese Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie den Newsletter abbestellen. Die Rechtmäßigkeit der bereits erfolgten Datenverarbeitungsvorgänge bleibt vom Widerruf unberührt. Wenn Sie keine Analyse durch CleverReach wollen, müssen Sie den Newsletter abbestellen. Hierfür stellen wir in jeder Newsletternachricht einen entsprechenden Link zur Verfügung. Die von Ihnen zum Zwecke des Newsletter-Bezugs bei uns hinterlegten Daten werden von uns bis zu Ihrer Austragung aus dem Newsletter bei uns bzw. dem Newsletterdiensteanbieter gespeichert und nach der Abbestellung des Newsletters aus der Newsletterverteilerliste gelöscht. Daten, die zu anderen Zwecken bei uns gespeichert wurden, bleiben hiervon unberührt. Nach Ihrer Austragung aus der Newsletterverteilerliste wird Ihre E-Mail-Adresse bei uns bzw. dem Newsletterdiensteanbieter ggf. in einer Blacklist gespeichert, sofern dies zur Verhinderung künftiger Mailings erforderlich ist. Die Daten aus der Blacklist werden nur für diesen Zweck verwendet und nicht mit anderen Daten zusammengeführt. Dies dient sowohl Ihrem Interesse als auch unserem Interesse an der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben beim Versand von Newslettern (berechtigtes Interesse im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Die Speicherung in der Blacklist ist zeitlich nicht befristet. Sie können der Speicherung widersprechen, sofern Ihre Interessen unser berechtigtes Interesse überwiegen. Näheres entnehmen Sie den Datenschutzbestimmungen von CleverReach unter: https://www.cleverreach.com/de/datenschutz/.

Auftragsverarbeitung

Wir haben einen Vertrag über Auftragsverarbeitung (AVV) zur Nutzung des oben genannten Dienstes geschlossen. Hierbei handelt es sich um einen datenschutzrechtlich vorgeschriebenen Vertrag, der gewährleistet, dass dieser die personenbezogenen Daten unserer Websitebesucher nur nach unseren Weisungen und unter Einhaltung der DSGVO verarbeitet.

Kritische Sicherheitslücken und Compliance-Verstöße in der Geräte-Firmware werden durch die KI-basierte Technologie innerhalb von Minuten vollautomatisch im Binärcode identifiziert – ohne Quellcode, Geräte- oder Netzwerkzugriff. Durch die integrierte Erstellung von „Software Bill of Materials (SBOM)“ können Software-Lieferketten proaktiv überprüft werden. „Digital Cyber Twins“ ermöglichen die automatisierte 24/7 Überwachung der Cybersicherheit auch nach dem Release über den gesamten Produktlebenszyklus.

Mehr bei Onekey.com

 


Über ONEKEY

ONEKEY (vormals IoT Inspector) ist die führende europäische Plattform für automatische Security & Compliance Analysen für Geräte in der Industrie (IIoT), Produktion (OT) und dem Internet der Dinge (IoT). Über automatisch erstellte „Digital Twins“ und „Software Bill of Materials (SBOM)“ der Geräte analysiert ONEKEY eigenständig Firmware auf kritische Sicherheitslücken und Compliance Verstöße, ganz ohne Sourcecode, Geräte- oder Netzwerkzugriff.


 

Passende Artikel zum Thema

Attacken auf KMU: Fake-ChatGPT liefert Malware statt Hilfe

Verstärkt gibt es Angriffe auf KMU: Bereits 8.500 KMU-Mitarbeiter wurden zwischen Januar und April 2025 mit gefälschten Services wie ChatGPT, ➡ Weiterlesen

Unternehmen sehen rasanten KI-Fortschritt als Top-Sicherheitsrisiko

Der Data Threat Report 2025 zeigt, dass 74 Prozent der deutschen Unternehmen den rasanten KI-Fortschritt als Top-Sicherheitsrisiko im Zusammenhang mit ➡ Weiterlesen

Cybersecurity bei Bundes-IT laut Bundesrechnungshof mangelhaft 

Der Bundesrechnungshof warnt erneut vor gravierenden IT-Sicherheitslücken in der Bundesverwaltung. Ein vertraulicher Bericht an den Haushaltsausschuss des Bundestages offenbart massive ➡ Weiterlesen

Die European Vulnerability Database (EUVD) ist online

Die Europäische Union hat die European Union Vulnerability Database live gestellt. Die zentrale Datenbank führt bekannte Schwachstellen auf, gibt Behebungsempfehlungen ➡ Weiterlesen

Agentic AI: Gefahr durch autonome KI-basierte Cyberangriffe

Agentic AI ist in der Lage, Cyberangriffe eigenständig von Anfang bis Ende durchzuführen. Diese autonomen, selbstlernenden KI-Systeme können Angriffe ohne ➡ Weiterlesen

Auswertung gehackter LockBit-Daten verraten Angriffe, Strukturen und Geldflüsse

Mit den Erkenntnissen aus dem Hackerangriff auf die LockBit-Strukturen und deren Unterlagen, den Datenbanken und dem vorhandenen Wissen der Qualys ➡ Weiterlesen

Security-Lösung zur optimierten Nutzung von Microsoft Security

Die neue Lösung Continuous Optimization for Microsoft Security Service ermöglicht es Kunden von Microsoft Security, ihre Tools mit Bedrohungserkennungsanalysen auf ➡ Weiterlesen

Lösung für Digital Communications Governance

Ein Cybersecurity- und Compliance-Unternehmen hat sein Angebot für Digital Communications Governance (DCG) der nächsten Generation vorgestellt. Die Lösung bietet Echtzeit-Suche, ➡ Weiterlesen