EU & USA „Privacy Shield“-Abkommen ungültig

Uniscon idgard Tüv süd

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Das EU & USA „Privacy Shield“-Abkommen wurde für ungültig erklärt – ist es an der Zeit, sich von den USA zu emanzipieren? Ein Kommentar von Uniscon.

Am 12. Juli 2016 trat das transatlantische Datenschutzabkommen zwischen den USA und der EU in Kraft und sollte dafür sorgen, dass personenbezogene Daten europäischer Bürger einen angemessenen Schutz erfahren, auch wenn diese in die USA übermittelt oder auf dortigen Cloudspeichern gelagert werden. Bereits am 25. Januar 2017 beschnitt Donald Trump via Dekret die Rechte aller nicht-US-Bürger wieder und sicherte den US-Geheimdiensten somit den uneingeschränkten Zugriff auf jeglichen Datenverkehr aus dem Ausland.

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EuGH kippt „Privacy Shield“

Am 16. Juli 2020 erklärte der EuGH das „Privacy Shield“-Abkommen schließlich für ungültig. Nach Ansicht der Richter bietet das Abkommen keinen ausreichenden Schutz personenbezogener Daten von EU-Bürgern. Mit dem Ende des Privacy Shield wurden EU-Bürgern und EU-Unternehmen gleichermaßen der letzte Notnagel an Rechtssicherheit gezogen. Alle Daten, die auf US-Servern gespeichert, verarbeitet oder auch nur über diese kommuniziert werden, sind nun der willkürlichen Einsicht durch US-Behörden ausgeliefert.

Die europäische Gemeinschaft hat sich viel zu lange in das gemachte IT-Bett aus Übersee geschmiegt und dabei die Entwicklung und Pflege einer eigenen, konkurrenzfähigen IT-Industrie vernachlässigt. Diese bedingungslose Abhängigkeit wird uns nun zum Verhängnis. Jedes Unternehmen, das sensible Kundendaten bei US-Amerikanischen IT-Dienstleistern speichert oder verarbeitet, läuft nun Gefahr, die Kontrolle über seine Daten aufzugeben – und setzt sich somit nicht nur dem Risiko von existenzbedrohenden DSGVO-Strafzahlungen aus, sondern spielt über kurz oder lang auch mit dem Vertrauen seiner eigenen Kunden.

Gesucht: Eine tragfähige Neuregelung

Im Angesicht der haarsträubenden Erkenntnisse, die wir im Zuge der Aufklärungsarbeit von Edward Snowden gewinnen durften, ist es schon verwunderlich, wie hartnäckig sich die verantwortlichen EU-Politiker bisher gegen eine konzertierte Reaktion gesträubt haben. Anstatt das Aus einer mittelmäßigen Notlösung zu lamentieren, wäre es angeraten, das rechtliche Vakuum schnellstmöglich durch eine tragfähige Neuregelung zu ersetzen, die nachweislichen Datenschutz für alle EU-Bürger garantiert – auch wenn ihre Daten über den Atlantik wandern.

„Noch besser wäre es, wenn wir endlich die Kinderschuhe abstreifen könnten und uns mit aller Kraft um den Aufbau und die Förderung einer konkurrenzfähigen IT-Wirtschaft innerhalb der EU-Grenzen kümmern würden“, sagt Ulrich Ganz, Director Software Engineering bei der Münchner TÜV SÜD-Tochter uniscon.

Dazu brauche es neben politischem Willen nicht zuletzt eine aufgeklärte Nutzerschaft, die sich nicht länger wie Kunden zweiter Klasse behandeln lassen will. „An der Innovationskraft europäischer Unternehmen wird es nicht scheitern. Wir dürfen nur nicht zulassen, dass es an der – allzu menschlichen – Furcht vor Veränderung krankt.“

Mehr dazu im uniscon privacyblog.de

 


Über uniscon

Die uniscon GmbH ist ein Unternehmen der TÜV SÜD Gruppe. Als Teil der Digitalisierungsstrategie von TÜV SÜD bietet uniscon hochsichere Cloud-Anwendungen und Lösungen für sicheren und gesetzeskonformen Datenverkehr. TÜV SÜD ist ein weltweit führendes technisches Dienstleistungsunternehmen mit über 150 Jahren branchenspezifischer Erfahrung und heute mehr als 24.000 Mitarbeitern an etwa 1000 Standorten in 54 Ländern. In diesem starken Verbund ist uniscon in der Lage, mit der Sealed Cloud und ihren Produkten internationale Großprojekte in den Bereichen IoT und Industrie 4.0 zuverlässig zu realisieren. Weitere Informationen zum Unternehmen und den Lösungen: www.uniscon.com


 

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