Unternehmen sind immer häufiger das Ziel von Cyberangriffen und das kann teuer werden. Bitkom hat jetzt einen Leitfaden zu Cyberversicherungen für Unternehmen veröffentlicht. Darin geht es um Prävention von Angriffen und um die richtige Absicherung.
Ransomware, die Daten verschlüsselt und die Produktion lahmlegt, digitaler Diebstahl von Geschäftsdaten oder Deepfake-Angriffe, um sich eine Geldüberweisung zu erschleichen – Cyberangriffe bedrohen praktisch alle Unternehmen. Im vergangenen Jahr wurden 8 von 10 (80 Prozent) Opfer von Datendiebstahl, Spionage und Sabotage, allein durch Cyberangriffe entstand der Wirtschaft ein Schaden von 148 Milliarden Euro. Und 52 Prozent aller Unternehmen sehen ihre Existenz durch eine erfolgreiche Cyberattacke bedroht.
Cyberversicherung hilft bei Schäden und bei Prävention
Viele Unternehmen überlegen daher, sich gegen das Risiko mit Hilfe einer Cyberversicherung abzusichern. Was eine solche Versicherung bieten kann und worauf es vor dem Abschluss zu achten gibt, beleuchtet ein neuer Leitfaden „Cyberversicherung und -sicherheit“ des Digitalverbands Bitkom, der ab sofort kostenlos zum Download bereitsteht. „Eine Cyberversicherung kann ein wichtiger Baustein sein, um sich gegen Cyberangriffe und deren Folgen zu schützen. Dabei geht es nicht nur um die Absicherung finanzieller Schäden, sondern eine Cyberversicherung kann auch bei der Prävention helfen und einen Beitrag bei der Schadensbehebung im Anschluss an einen erfolgten Angriff leisten“, sagt Felix Kuhlenkamp, Referent Sicherheitspolitik beim Bitkom.
Unternehmen müssen für Versicherungsschutz etwas tun
Am Anfang des Leitfadens steht eine Übersicht unterschiedlicher Cyber-Bedrohungen, denen Unternehmen ausgesetzt sind, und deren möglichen Auswirkungen, die von direkten finanziellen Folgen wie Lösegeldzahlungen und Beratungsleistungen bis zu Reputationsverlusten reichen können. Nach einem kurzen Überblick über gesetzliche Vorschriften zur Cybersicherheit wird in einem eigenen Kapitel ein fiktiver Cybersicherheitsvorfall durchgespielt und skizziert, welche Maßnahmen das Unternehmen zu welchem Zeitpunkt ergreifen sollte.
Anzeige
Jetzt Newsletter abonnieren
Einmal im Monat die besten News von B2B CYBER SECURITY lesen
Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.
Sie können jederzeit den Newsletter wieder abbestellen. Einen entsprechenden Link finden Sie im Newsletter. Nach einer Abmeldung werden Ihre Daten in kürzester Zeit gelöscht. Eine Wiederherstellung ist nicht möglich. Falls Sie den Newsletter erneut haben möchten, ordern sie diesen einfach neu. Verfahren Sie auch so, wenn Sie eine andere E-Mail-Adresse für Ihren Newsletter nutzen möchten.
Wenn Sie den auf der Website angebotenen Newsletter beziehen möchten, benötigen wir von Ihnen eine E-Mail-Adresse sowie Informationen, welche uns die Überprüfung gestatten, dass Sie der Inhaber der angegebenen E-Mail-Adresse und mit dem Empfang des Newsletters einverstanden sind. Weitere Daten werden nicht bzw. nur auf freiwilliger Basis erhoben. Für die Abwicklung der Newsletter nutzen wir Newsletterdiensteanbieter, die nachfolgend beschrieben werden.
CleverReach
Diese Website nutzt CleverReach für den Versand von Newslettern. Anbieter ist die CleverReach GmbH & Co. KG, Schafjückenweg 2, 26180 Rastede, Deutschland (nachfolgend „CleverReach“). CleverReach ist ein Dienst, mit dem der Newsletterversand organisiert und analysiert werden kann. Die von Ihnen zwecks Newsletterbezug eingegebenen Daten (z. B. E-Mail-Adresse) werden auf den Servern von CleverReach in Deutschland bzw. Irland gespeichert.
Unsere mit CleverReach versandten Newsletter ermöglichen uns die Analyse des Verhaltens der Newsletterempfänger. Hierbei kann u. a. analysiert werden, wie viele Empfänger die Newsletternachricht geöffnet haben und wie oft welcher Link im Newsletter angeklickt wurde. Mit Hilfe des sogenannten Conversion-Trackings kann außerdem analysiert werden, ob nach Anklicken des Links im Newsletter eine vorab definierte Aktion (z. B. Kauf eines Produkts auf dieser Website) erfolgt ist. Weitere Informationen zur Datenanalyse durch CleverReach-Newsletter erhalten Sie unter:
https://www.cleverreach.com/de/funktionen/reporting-und-tracking/.
Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Sie können diese Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie den Newsletter abbestellen. Die Rechtmäßigkeit der bereits erfolgten Datenverarbeitungsvorgänge bleibt vom Widerruf unberührt.
Wenn Sie keine Analyse durch CleverReach wollen, müssen Sie den Newsletter abbestellen. Hierfür stellen wir in jeder Newsletternachricht einen entsprechenden Link zur Verfügung.
Die von Ihnen zum Zwecke des Newsletter-Bezugs bei uns hinterlegten Daten werden von uns bis zu Ihrer Austragung aus dem Newsletter bei uns bzw. dem Newsletterdiensteanbieter gespeichert und nach der Abbestellung des Newsletters aus der Newsletterverteilerliste gelöscht. Daten, die zu anderen Zwecken bei uns gespeichert wurden, bleiben hiervon unberührt.
Nach Ihrer Austragung aus der Newsletterverteilerliste wird Ihre E-Mail-Adresse bei uns bzw. dem Newsletterdiensteanbieter ggf. in einer Blacklist gespeichert, sofern dies zur Verhinderung künftiger Mailings erforderlich ist. Die Daten aus der Blacklist werden nur für diesen Zweck verwendet und nicht mit anderen Daten zusammengeführt. Dies dient sowohl Ihrem Interesse als auch unserem Interesse an der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben beim Versand von Newslettern (berechtigtes Interesse im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Die Speicherung in der Blacklist ist zeitlich nicht befristet.
Sie können der Speicherung widersprechen, sofern Ihre Interessen unser berechtigtes Interesse überwiegen.
Näheres entnehmen Sie den Datenschutzbestimmungen von CleverReach unter:
https://www.cleverreach.com/de/datenschutz/.
Auftragsverarbeitung
Wir haben einen Vertrag über Auftragsverarbeitung (AVV) zur Nutzung des oben genannten Dienstes geschlossen. Hierbei handelt es sich um einen datenschutzrechtlich vorgeschriebenen Vertrag, der gewährleistet, dass dieser die personenbezogenen Daten unserer Websitebesucher nur nach unseren Weisungen und unter Einhaltung der DSGVO verarbeitet.
Im Folgenden steht die Cyberversicherung selbst im Mittelpunkt, also welche Schäden abgedeckt sind, aber auch welche Maßnahmen Unternehmen zum Beispiel zur Prävention ergreifen müssen, wenn sie Versicherungsschutz genießen wollen. Ganz konkret werden typische Meinungen und Vorurteile zu Cyberversicherungen diskutiert und erläutert, worauf bei einer Cyberpolice zu achten ist, etwa mit Blick auf die Schadenssumme und Ausschlusskriterien.
Direkt zum Leitfaden auf Bitkom.org
Über Bitkom
1999 gegründet, vertritt die Bitkom heute mehr als 2.200 Mitgliedsunternehmen – darunter rund 1.000 leistungsstarke KMUs, über 500 innovative Tech-Startups, die Hälfte der Dax40-Unternehmen und viele weitere Global Player. Übergeordnetes Ziel des Bitkom ist es, Deutschland zu einem führenden Digitalstandort zu machen, die digitale Transformation der deutschen Wirtschaft und Verwaltung voranzutreiben, digitale Souveränität zu stärken und eine breite gesellschaftliche Teilhabe an den digitalen Entwicklungen zu erreichen.
Passende Artikel zum Thema