Ein Mindeststandard soll definiert werden, der ein Mobile Device Management – MDM-System zu erfüllen hat, wenn es in einer Stelle des Bundes eingesetzt werden soll. Der Mindeststandard befindet sich derzeit in der Beta-Phase. Version 1.0.4 kann bereits als Community Draft heruntergeladen werden.
In den letzten Jahren haben Smartphones, Phablets und Tablets vermehrt Einzug in die Geschäftswelt gehalten. Auch in der Bundesverwaltung besteht ein erhöhter Bedarf zur Nutzung mobiler Endgeräte, der auch die Speicherung und Verarbeitung sensibler Informationen umfasst. Aufgrund von Art und Umfang der anfallenden Daten können daher vielfältige Bedrohungen und Risiken entstehen. Aber auch die Komplexität – verursacht durch eine Vielzahl von installierten Applikationen und zahlreichen Ökosystemen – bildet einen entscheidenden Einflussfaktor für die potenzielle Bedrohungslage. Dieser muss auch mit technischen Hilfsmitteln begegnet werden.
MDM beim Bund nur mit Mindeststandards
Mithilfe von Systemen für Mobile Device Management (MDM) können mobile Endgeräte in die IT-Infrastruktur einer Stelle des Bundes integriert und zentral verwaltet werden. Mit Blick auf die Sicherheit ist die Kernfunktion des MDM-Systems die wirksame Durchsetzung definierter Sicherheitsrichtlinien und Konfigurationsparameter auf die mobilen Endgeräte. Der Mindeststandard definiert daher funktionale und nicht-funktionale Mindestsicherheitsanforderungen, die ein MDM-System zu erfüllen hat, wenn es in einer Stelle des Bundes eingesetzt werden soll. Diese können somit bereits im Rahmen eines Vergabeverfahrens herangezogen werden.
Darüber hinaus stellt der Mindeststandard auch Sicherheitsanforderungen an den Betrieb des MDM. Durch die Umsetzung sowohl technischer als auch organisatorischer Maßnahmen ermöglicht der Mindeststandard die Erreichung eines Mindestsicherheitsniveaus beim Einsatz eines MDM.
Mehr bei BSI.Bund.de
Über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist die Cyber-Sicherheitsbehörde des Bundes und Gestalter einer sicheren Digitalisierung in Deutschland. Das Leitbild: Das BSI als die Cyber-Sicherheitsbehörde des Bundes gestaltet Informationssicherheit in der Digitalisierung durch Prävention, Detektion und Reaktion für Staat, Wirtschaft und Gesellschaft.