ITSiG 2.0: System für Angriffserkennung wird Pflicht für KRITIS
Am 23. April 2021 hat der Bundestag das überarbeitete IT-Sicherheitsgesetz (ITSiG 2.0) verabschiedet. ITSiG 2.0, das System für Angriffserkennung wird Pflicht für KRITIS. Kritische Infrastrukturen müssen binnen zwei Jahren ganzheitliches System zur Angriffserkennung aufbauen. Die Lieferkette wird Bestandteil des IT-Sicherheitsgesetzes. Am 23. April 2021 hat der Bundestag das überarbeitete IT-Sicherheitsgesetz (ITSiG 2.0) verabschiedet. Neben erweiterten Befugnissen für das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) werden Anforderungen an die Cybersicherheit verschärft. Kritische Infrastrukturen wie Energieversorger und Wasserversorger sowie nun auch Abfallentsorger und Großunternehmen mit volkswirtschaftlicher Bedeutung werden mit der Novellierung…