Pflegedienste unterliegen seit 2018 den strengen Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Doch viele Anbieter nehmen die damit verbundenen Auflagen beim Datenschutz seit Jahren „recht locker“. TeamDrive hilft bei Pflegediensten die Personendaten von Pflegebedürftigen, Angehörigen und Personal rechtssicher zu verwalten.
Häufig werden personenbezogene Daten, medizinische Informationen und Abrechnungsdateien unverschlüsselt per E-Mail versendet. Wenn die Verstöße auffliegen, drohen empfindliche Strafen. Zudem werden Inhaber oder Geschäftsführer bei Verstößen gegen den Datenschutz in der Regel persönlich zur Rechenschaft gezogen.
Datenverwaltungsdienst schafft Rechtssicherheit
Abhilfe will die Hamburger TeamDrive GmbH mit ihrem gleichnamigen Datenverwaltungsdienst schaffen. TeamDrive sorgt für die Speicherung aller Daten rechtssicher nach DSGVO, ohne dass der Pflegedienst einen eigenen Server installieren oder über IT-Know-how verfügen muss. Die Datenbestände für unterschiedliche Personen, Gruppen und Vorfälle lassen sich jeweils rechtssicher einzeln ablegen, um den strengen Anforderungen an den Datenschutz zu genügen. Angehörige, Pflegebedürftige und alle anderen Gruppen können rechtskonform auf die für sie bestimmten Informationen zugreifen.
Die Kosten liegen bei lediglich 4,20 Euro im Monat pro Nutzer. Die Mindestbenutzerzahl liegt bei fünf Personen, woraus sich ein Jahresbetrag von 299 Euro errechnet. Hierin sind die Nutzung der Software, die Speicherkapazitäten, der nach DSGVO notwendige Vertrag zur Datenauftragsverarbeitung und technischer Support bei Fragen enthalten.
Rechtssicher über die Vorgaben der DSGVO hinaus
Wie der Anbieter betont, entspricht TeamDrive über die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hinaus auch den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD). TeamDrive genügt zudem den Anforderungen für Berufsgeheimnisträger wie Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte gemäß § 203 Strafgesetzbuch (StGB). Damit ist selbst der Einsatz für hochsensible medizinische Daten, wie sie bei Pflegediensten anfallen können, rechtlich unproblematisch.
TeamDrive gilt als „sichere Sync&Share-Software made in Germany“ für das Speichern, Synchronisieren und Sharing von Daten und Dokumenten, weil sie den Hochsicherheitsanforderungen gem. Paragraph 203 Strafgesetzbuch für Berufsgeheimnisträger entspricht. Grundlage bildet eine durchgängige Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, die gewährleistet, dass nur der Anwender selbst die Daten lesen kann – weder TeamDrive noch irgendeine Behörde auf der Welt kann die Daten entschlüsseln. Dies ist seit Anfang 2020 sogar mit dem Datenschutzgütesiegel „EuroPriSe“ bestätigt. Diese technische und rechtsverbindliche Sicherheit wissen über 500.000 Anwender und mehr als 5.500 Unternehmen aus allen Branchen zu schätzen, von der Industrie über das Gesundheitswesen sowie Wirtschafts- und Steuerberatung bis hin zur öffentlichen Verwaltung.
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