Kommende IT-Sicherheitskennzeichen: BSI startet Antragsverfahren

B2B Cyber Security ShortNews
Anzeige

Beitrag teilen

Es kann losgehen: Für die ersten zwei Produktkategorien „Breitbandrouter“ und „E-Mail-Dienste“ können Hersteller ab sofort einen Antrag auf Erteilung eines IT-Sicherheitskennzeichen beim BSI stellen. Mit dem Logo sollen Unternehmen schneller erkennen können, ob es sich um geprüfte Produkte handelt.

Auf der Antragsseite finden sich alle Informationen darüber, was für einen erfolgreichen Antrag benötigt wird. Dabei muss der Antragsteller insbesondere eine Zusicherung darüber abgeben, dass er die zugrundeliegenden Anforderungen für sein Produkt oder seine Dienstleistung geprüft hat und diese erfüllt. Ist der Nachweis plausibel, erfolgt die Erteilung. Sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, muss der Antragsprozess durch das BSI innerhalb von sechs Wochen abgeschlossen werden.

Anzeige

IT-Sicherheitskennzeichen beantragen

Dazu Arne Schönbohm, Präsident des BSI: „Ich freue mich sehr, dass das Antragsverfahren für das IT-Sicherheitskennzeichen heute geöffnet wird. Die weit über 100 Gespräche mit Verbänden, Unternehmen und Zivilgesellschaft in den letzten Monaten haben noch einmal ein reges Interesse an diesem Kennzeichen gezeigt, das Verbraucherinnen und Verbrauchern künftig Orientierung auf dem digitalen Markt bieten soll. Wir haben den Antragsprozess selbst so unkompliziert wie möglich gestaltet und stehen für Fragen und Anregungen darüber hinaus immer zur Verfügung.

Je häufiger das IT-Sicherheitskennzeichen genutzt wird, desto einfacher, schneller und breiter können wir wichtige Sicherheitsinformationen einzelner Geräte zu den Menschen bringen. Bei Cyber-Sicherheit kommt es auf die schnelle Reaktion an. Unsere Informationen können dabei helfen, Sicherheitslücken in digitalen Alltagsgeräten schnell und zuverlässig zu schließen. Das IT-Sicherheitskennzeichen ist ein sichtbares Symbol für eine wichtige Botschaft: Informationssicherheit ist die Voraussetzung für eine erfolgreiche Digitalisierung!“

Anzeige

Jetzt Newsletter abonnieren

Einmal im Monat die besten News von B2B CYBER SECURITY lesen



Mit Klick auf „Anmelden“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Nach dem Anmelden erhalten Sie zuerst eine Bestätigungsmail, damit keine anderen Personen Ihnen etwas ungewolltes bestellen können.
Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können jederzeit den Newsletter wieder abbestellen. Einen entsprechenden Link finden Sie im Newsletter. Nach einer Abmeldung werden Ihre Daten in kürzester Zeit gelöscht. Eine Wiederherstellung ist nicht möglich. Falls Sie den Newsletter erneut haben möchten, ordern sie diesen einfach neu. Verfahren Sie auch so, wenn Sie eine andere E-Mail-Adresse für Ihren Newsletter nutzen möchten. Wenn Sie den auf der Website angebotenen Newsletter beziehen möchten, benötigen wir von Ihnen eine E-Mail-Adresse sowie Informationen, welche uns die Überprüfung gestatten, dass Sie der Inhaber der angegebenen E-Mail-Adresse und mit dem Empfang des Newsletters einverstanden sind. Weitere Daten werden nicht bzw. nur auf freiwilliger Basis erhoben. Für die Abwicklung der Newsletter nutzen wir Newsletterdiensteanbieter, die nachfolgend beschrieben werden.

CleverReach

Diese Website nutzt CleverReach für den Versand von Newslettern. Anbieter ist die CleverReach GmbH & Co. KG, Schafjückenweg 2, 26180 Rastede, Deutschland (nachfolgend „CleverReach“). CleverReach ist ein Dienst, mit dem der Newsletterversand organisiert und analysiert werden kann. Die von Ihnen zwecks Newsletterbezug eingegebenen Daten (z. B. E-Mail-Adresse) werden auf den Servern von CleverReach in Deutschland bzw. Irland gespeichert. Unsere mit CleverReach versandten Newsletter ermöglichen uns die Analyse des Verhaltens der Newsletterempfänger. Hierbei kann u. a. analysiert werden, wie viele Empfänger die Newsletternachricht geöffnet haben und wie oft welcher Link im Newsletter angeklickt wurde. Mit Hilfe des sogenannten Conversion-Trackings kann außerdem analysiert werden, ob nach Anklicken des Links im Newsletter eine vorab definierte Aktion (z. B. Kauf eines Produkts auf dieser Website) erfolgt ist. Weitere Informationen zur Datenanalyse durch CleverReach-Newsletter erhalten Sie unter: https://www.cleverreach.com/de/funktionen/reporting-und-tracking/. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Sie können diese Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie den Newsletter abbestellen. Die Rechtmäßigkeit der bereits erfolgten Datenverarbeitungsvorgänge bleibt vom Widerruf unberührt. Wenn Sie keine Analyse durch CleverReach wollen, müssen Sie den Newsletter abbestellen. Hierfür stellen wir in jeder Newsletternachricht einen entsprechenden Link zur Verfügung. Die von Ihnen zum Zwecke des Newsletter-Bezugs bei uns hinterlegten Daten werden von uns bis zu Ihrer Austragung aus dem Newsletter bei uns bzw. dem Newsletterdiensteanbieter gespeichert und nach der Abbestellung des Newsletters aus der Newsletterverteilerliste gelöscht. Daten, die zu anderen Zwecken bei uns gespeichert wurden, bleiben hiervon unberührt. Nach Ihrer Austragung aus der Newsletterverteilerliste wird Ihre E-Mail-Adresse bei uns bzw. dem Newsletterdiensteanbieter ggf. in einer Blacklist gespeichert, sofern dies zur Verhinderung künftiger Mailings erforderlich ist. Die Daten aus der Blacklist werden nur für diesen Zweck verwendet und nicht mit anderen Daten zusammengeführt. Dies dient sowohl Ihrem Interesse als auch unserem Interesse an der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben beim Versand von Newslettern (berechtigtes Interesse im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Die Speicherung in der Blacklist ist zeitlich nicht befristet. Sie können der Speicherung widersprechen, sofern Ihre Interessen unser berechtigtes Interesse überwiegen. Näheres entnehmen Sie den Datenschutzbestimmungen von CleverReach unter: https://www.cleverreach.com/de/datenschutz/.

Auftragsverarbeitung

Wir haben einen Vertrag über Auftragsverarbeitung (AVV) zur Nutzung des oben genannten Dienstes geschlossen. Hierbei handelt es sich um einen datenschutzrechtlich vorgeschriebenen Vertrag, der gewährleistet, dass dieser die personenbezogenen Daten unserer Websitebesucher nur nach unseren Weisungen und unter Einhaltung der DSGVO verarbeitet.

Weitere Produkt- und Service-Kategorien folgen noch

Nach der Erteilung des IT-Sicherheitskennzeichens überprüft die durch das IT SiG 2.0 ermöglichte BSI-Marktaufsicht am Standort Freital anlasslos (z.B. durch Stichproben) die Einhaltung der Anforderungen bei einzelnen Produkten. Bei Bekanntwerden von Schwachstellen in Produkten mit Sicherheitskennzeichen prüft das BSI die Informationen, setzt sich mit dem Hersteller in Verbindung und stellt entsprechende Informationen für die Verbraucherinnen und Verbraucher auf der zum Kennzeichen gehörigen Internetseite zur Verfügung. Das BSI plant zeitnah, das IT-Sicherheitskennzeichen für weitere Kategorien zu öffnen.

Mehr bei BSI.Bund.de

 


Über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist die Cyber-Sicherheitsbehörde des Bundes und Gestalter einer sicheren Digitalisierung in Deutschland. Das Leitbild: Das BSI als die Cyber-Sicherheitsbehörde des Bundes gestaltet Informationssicherheit in der Digitalisierung durch Prävention, Detektion und Reaktion für Staat, Wirtschaft und Gesellschaft.


 

Passende Artikel zum Thema

Schwachstellen in Netgear Nighthawk RAX30-Routern

Eine Verknüpfung von fünf Schwachstellen in Netgear Nighthawk RAX30-Routern erlaubt Angreifern die Überwachung und Manipulation des Internetverkehrs sowie die Übernahme ➡ Weiterlesen

Regulierung von KI-Software

Weltweit gibt es Bestrebungen, einen rechtlichen Rahmen für künstliche Intelligenz abzustecken. Es gab Anhörungen vor dem US-Kongress, bei denen sich ➡ Weiterlesen

Altbekannte Schwachstellen bleiben unbeachtet

Anfang dieser Woche gab die CISA bekannt, dass sie neue Linux-Schwachstellen in ihren Katalog aufgenommen hat, mit der Warnung, dass ➡ Weiterlesen

ChatGPT Fake-Apps: Teure Abos gegen null Funktionen

Ein Sophos-Report deckt die Abzocke durch kostspielige ChatGPT-Nachahmungen auf: Die Betrugs-Apps florieren weiterhin aufgrund von Lücken in den App-Store-Richtlinien vom ➡ Weiterlesen

Erste XDR-Lösung für ChromeOS in Unternehmen

CrowdStrike Falcon Insight XDR hilft Kunden, ihre ChromeOS-Geräteflotte zu verwalten und sich einen Überblick zu verschaffen, ohne dass eine Mobile ➡ Weiterlesen

Cloud-native Sicherheit

Da die Cloud-Infrastruktur immer mehr an Bedeutung gewinnt, ist ihre Absicherung zu einem zentralen Thema in den Behörden geworden. Daher ➡ Weiterlesen

Cyberspionage: Fileless Malware DownEX entdeckt

Die Experten der Bitdefender Labs haben eine neue Malware-Familie entdeckt. Die anspruchsvolle und sehr gezielt ausgespielte Attacke unter dem Namen ➡ Weiterlesen

Mobile Security mit App-Anomaly-Detection

Ansonsten harmlose Apps können nach dem Update plötzlich kompromittiert sein, wie auch neu installierte Apps. Bitdefender hat in seiner Mobile ➡ Weiterlesen