E-Signatur mit qualifiziertem Zeitstempel

E-Signatur mit qualifiziertem Zeitstempel

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Warum Sie bei der E-Signatur einen qualifizierten Zeitstempel nutzen sollten und was sichere digitale Zeitangaben mit qualifiziertem Zeitstempel gewährleisten. Schließlich belegt die europäische eIDAS-Verordnung in Artikel 41 (2) sogar den sehr hohen Beweiswert. 

Ob es um die fristgerechte Einreichung von Dokumenten, die Archivierung von Patientenakten, um Beleg von Angeboten für große Ausschreibungen oder um die Absicherung von Signaturen, die auf Kurzzeitzertifikaten („Ad-Hoc“) beruhen, geht – zahlreiche Anwendungsszenarien verlangen nach einem Beweis, dass bestimmte digitale Daten oder Dokumente zu einem bestimmten Zeitpunkt so und nicht anders vorgelegen haben.

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Ein qualifizierter elektronischer Zeitstempel ist das geeignete Werkzeug, das diese Anforderung erfüllt. Er ergänzt die E-Signatur optimal und weist den ursprünglichen Zustand von Dokumenten zu einem bestimmten Zeitpunkt verlässlich nach.

Sehr hoher Beweiswert nach eIDAS-Verordnung

Die europäische eIDAS-Verordnung legt in Artikel 41 (2) sogar den sehr hohen Beweiswert eines qualifizierten Zeitstempels fest, der nur sehr schwer durch einen Gegenbeweis erschüttert werden kann. Im Gegensatz dazu ist die lokale Systemzeit eines Computers leicht manipulierbar und mit keinem hohen Beweiswert verbunden.

Qualifizierte Zeitstempel 30 Jahre überprüfbar

Qualifizierte Zeitstempel werden nicht durch einen lokalen Computer bestimmt, sondern innerhalb eines qualifizierten Vertrauensdiensteanbieters erzeugt und basieren somit auf einer offiziellen, nachvollziehbaren Zeitquelle. Entsprechende Anbieter, wie z.B. die D-TRUST GmbH (ein Unternehmen der Bundesdruckerei), garantieren, dass die von ihnen ausgestellten qualifizierten Zeitstempel über einen Zeitraum von 30 Jahren überprüfbar sind.

Die Zeitangabe bei der D-TRUST wird mit dem deutschen DCF 77 Zeitsignal synchronisiert. Die Abweichung beträgt bei Zeitsignalausfall maximal 500 Millisekunden.

Qualifizierte Zeitstempel zur Absicherung von „Ad-Hoc“-Fernsignaturen

Eine wichtige Rolle spielt der qualifizierte Zeitstempel beim Einsatz von nur kurzzeitig gültigen „Ad-Hoc“-Fernsignaturzertifikaten (Handy-Signatur). Wenn sich eine Person per Video für ein qualifiziertes sign-me Fernsignatur-Konto identifiziert (VideoIdent-Verfahren), wird für jeden Signaturvorgang ein neues 24 Stunden gültiges qualifiziertes „Ad-Hoc“-Signaturzertifikat ausgestellt. Damit die erzeugte qualifizierte Signatur auch nach Ablauf der 24 Stunden als gültig angezeigt wird, ist beim Signieren ein qualifizierter Zeitstempel zu verwenden.

So funktionieren qualifizierte Zeitstempel (Foto: secrypt).

Zeitstempel mit digiSeal® Produkten nutzen

Die digiSeal® Produktreihe ermöglicht die einfache Integration und Nutzung von Zeitstempeln in bestehenden Prozessen und Applikationen, wie Archivsystemen (digiSeal®archive) oder am Arbeitsplatzrechner (digiSeal®office (pro)). Für die technische Einbindung werden komfortable Schnittstellen wie Webservice und API bereitgestellt. Die Komponenten sind ebenfalls stand-alone und out-of-the-box einsetzbar.

Mit digiSeal®Punkten (https://shop.secrypt.de/produkt/digiseal-punkte/) können qualifizierte D-TRUST-Zeitstempel sehr schnell und unkompliziert mit der Signatursoftware digiSeal®office (https://shop.secrypt.de/produkt/digiseal-office/) verwendet und bedarfsgerecht – auch bei sehr kleinen Zeitstempel-Mengen – abgerechnet werden.

Mehr bei secrypt.com

 


Über secrypt

Die im Jahr 2002 gegründete secrypt GmbH ist spezialisiert auf gesetzeskonforme elektronische Signaturen, E-Siegel und Zeitstempel, mit denen sich digitale Geschäftsprozesse optimieren, beschleunigen und sichern lassen. Zusammen mit seinen Partnern bietet secrypt praxisorientierte, flexible und einfach zu integrierende Lösungen an. Die secrypt GmbH sorgt mit der digiSeal®-Produktfamilie für Authentizität, Manipulationsschutz und Vertraulichkeit von sensiblen elektronischen Daten. Das Unternehmen ist Gründungsmitglied des CCESigG und bringt seine Expertise unter anderem in den einschlägigen Fachgremien des BITKOM, des TeleTrusT und des Verbandes Sichere Digitale Identität e.V. ein.


 

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