Auch Containersicherheit bietet Angriffsflächen

Auch Containersicherheit bietet Angriffsflächen
Anzeige

Beitrag teilen

Risikobewusstsein, klassische Cyber-Security-Grundsätze und spezifische Abwehrmaßnahmen erhöhen die Sicherheit von Daten und Prozessen. IT-Verantwortliche greifen auf eigene oder auf von Cloud-Serviceprovidern bereitgestellte Containersicherheit zurück, um agil und flexibel Anwendungen einzurichten und Prozesse zu betreiben.

Doch auch Container sind letzten Endes ausführbare Applikationen und können für Gefahr sorgen. Container Host Server sowie Registries erweitern die Angriffsoberfläche. Klassische Grundsätze der IT-Sicherheit und eine erhöhte Sensibilität für Bedrohungen helfen, neu entstehende Lücken zu schließen.

Anzeige

Container in der Cloud oder On-Premise

Container – ob privat vorgehalten oder über einen Cloud-Anbieter bereitgestellt – bieten Hackern vier Angriffsflächen:

• die Registry, aus denen ein Anwender die Images für den Container bezieht;
• die Container-Runtime;
• den Container-Host; sowie
• die Ebene der Container-Orchestration.

Anzeige

Jetzt Newsletter abonnieren

Einmal im Monat die besten News von B2B CYBER SECURITY lesen



Mit Klick auf „Anmelden“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Nach dem Anmelden erhalten Sie zuerst eine Bestätigungsmail, damit keine anderen Personen Ihnen etwas ungewolltes bestellen können.
Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können jederzeit den Newsletter wieder abbestellen. Einen entsprechenden Link finden Sie im Newsletter. Nach einer Abmeldung werden Ihre Daten in kürzester Zeit gelöscht. Eine Wiederherstellung ist nicht möglich. Falls Sie den Newsletter erneut haben möchten, ordern sie diesen einfach neu. Verfahren Sie auch so, wenn Sie eine andere E-Mail-Adresse für Ihren Newsletter nutzen möchten. Wenn Sie den auf der Website angebotenen Newsletter beziehen möchten, benötigen wir von Ihnen eine E-Mail-Adresse sowie Informationen, welche uns die Überprüfung gestatten, dass Sie der Inhaber der angegebenen E-Mail-Adresse und mit dem Empfang des Newsletters einverstanden sind. Weitere Daten werden nicht bzw. nur auf freiwilliger Basis erhoben. Für die Abwicklung der Newsletter nutzen wir Newsletterdiensteanbieter, die nachfolgend beschrieben werden.

CleverReach

Diese Website nutzt CleverReach für den Versand von Newslettern. Anbieter ist die CleverReach GmbH & Co. KG, Schafjückenweg 2, 26180 Rastede, Deutschland (nachfolgend „CleverReach“). CleverReach ist ein Dienst, mit dem der Newsletterversand organisiert und analysiert werden kann. Die von Ihnen zwecks Newsletterbezug eingegebenen Daten (z. B. E-Mail-Adresse) werden auf den Servern von CleverReach in Deutschland bzw. Irland gespeichert. Unsere mit CleverReach versandten Newsletter ermöglichen uns die Analyse des Verhaltens der Newsletterempfänger. Hierbei kann u. a. analysiert werden, wie viele Empfänger die Newsletternachricht geöffnet haben und wie oft welcher Link im Newsletter angeklickt wurde. Mit Hilfe des sogenannten Conversion-Trackings kann außerdem analysiert werden, ob nach Anklicken des Links im Newsletter eine vorab definierte Aktion (z. B. Kauf eines Produkts auf dieser Website) erfolgt ist. Weitere Informationen zur Datenanalyse durch CleverReach-Newsletter erhalten Sie unter: https://www.cleverreach.com/de/funktionen/reporting-und-tracking/. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Sie können diese Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie den Newsletter abbestellen. Die Rechtmäßigkeit der bereits erfolgten Datenverarbeitungsvorgänge bleibt vom Widerruf unberührt. Wenn Sie keine Analyse durch CleverReach wollen, müssen Sie den Newsletter abbestellen. Hierfür stellen wir in jeder Newsletternachricht einen entsprechenden Link zur Verfügung. Die von Ihnen zum Zwecke des Newsletter-Bezugs bei uns hinterlegten Daten werden von uns bis zu Ihrer Austragung aus dem Newsletter bei uns bzw. dem Newsletterdiensteanbieter gespeichert und nach der Abbestellung des Newsletters aus der Newsletterverteilerliste gelöscht. Daten, die zu anderen Zwecken bei uns gespeichert wurden, bleiben hiervon unberührt. Nach Ihrer Austragung aus der Newsletterverteilerliste wird Ihre E-Mail-Adresse bei uns bzw. dem Newsletterdiensteanbieter ggf. in einer Blacklist gespeichert, sofern dies zur Verhinderung künftiger Mailings erforderlich ist. Die Daten aus der Blacklist werden nur für diesen Zweck verwendet und nicht mit anderen Daten zusammengeführt. Dies dient sowohl Ihrem Interesse als auch unserem Interesse an der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben beim Versand von Newslettern (berechtigtes Interesse im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Die Speicherung in der Blacklist ist zeitlich nicht befristet. Sie können der Speicherung widersprechen, sofern Ihre Interessen unser berechtigtes Interesse überwiegen. Näheres entnehmen Sie den Datenschutzbestimmungen von CleverReach unter: https://www.cleverreach.com/de/datenschutz/.

Auftragsverarbeitung

Wir haben einen Vertrag über Auftragsverarbeitung (AVV) zur Nutzung des oben genannten Dienstes geschlossen. Hierbei handelt es sich um einen datenschutzrechtlich vorgeschriebenen Vertrag, der gewährleistet, dass dieser die personenbezogenen Daten unserer Websitebesucher nur nach unseren Weisungen und unter Einhaltung der DSGVO verarbeitet.

Angreifer gelangen auf die verschiedenste Weise auf diese vier Sicherheitsbrennpunkte. Letzten Endes können sie die notwendigen Seitwärtsbewegungen von jedem Endpunkt im Zielnetz aus starten. Danach sind die Angreifer in der Lage, die Registry, den Container Host mit ihren Images oder die Cluster mit mehreren redundanten Images zu kompromittieren oder legitime Images für ihre Zwecke zu missbrauchen. Vor allem wollen sie dabei Ressourcen für ihre eigenen Zwecke nutzen – etwa für Kryptomining – oder Dienste sabotieren.

IT-Sicherheitsverantwortliche sollten daher folgende Schauplätze der IT-Abwehr im Blick haben:

Abwehrschauplatz 1: Images überprüfen

Ganz gleich, ob Anwender ihre Container-Images aus einer öffentlichen Cloud oder aus einer privaten Registry beziehen – sie sollten dabei vorsichtig sein. Denn Angreifer können die Registry attackieren und über sie bösartig manipulierte sowie scheinbar legitime Images zum Download anbieten.

Abhilfe: Hinreichende Sicherheit haben IT-Zuständige nur, wenn sie geprüfte und aktualisierte Images aus einer sicheren Quelle nutzen. Zudem sollten IT-Verantwortliche nur auf solche Dienste zurückgreifen, die sie wirklich benötigen. Wer ein Image einmal heruntergeladen hat, sollte es ständig aktualisieren und darauf achten, ob Sicherheitsrisiken gemeldet werden.

Abwehrschauplatz 2: Die Container Runtime überwachen

Ein Zugriff auf die Laufzeit eines Containers verschafft Angreifern vielfältige und unter Umständen weitreichende Möglichkeiten. So greifen sie etwa auf eine Schwachstelle zurück und portieren sie innerhalb des Unternehmens, führen böswillige Kommandos aus oder nutzen ein legitimes Image – zum Beispiel mit einem Ubuntu-Betriebssystem – als Backdoor Container. Ebenso können sie sich über einen Container Zugriff auf einen Host verschaffen.

Abhilfe: Ein robuster Schutz der Container Runtime überwacht die Prozesse in einem Container und im zugehörigen Host. Regelmäßige Image-Updates sorgen für kontinuierliche Sicherheit.

Abwehrschauplatz 3: Den Container-Host schützen

Gelangen Cyber-Kriminelle auf die Container-Hostumgebung, sind alle von dort gesteuerten Abläufe in deren Reichweite. Außerdem verschaffen Schwachstellen der Container-Server oder der Container-Laufzeiten den Angreifern eine Möglichkeit, ihre eigenen Container zu betreiben.

Abhilfe: Linux-Distributionen, die speziell für den Betrieb von Containern entwickelt sind, sorgen für mehr Sicherheit. Jeder Host-Server benötigt zudem eigene Sicherheitskontrollen zu seinem Schutz. Einmal eingerichtete Hosts sind kontinuierlich auf neue Schwachstellen zu überwachen. Risiken auf der Betriebssystemebene werden zu einem großen Teil bereits ausgeschaltet, wenn allgemeine Richtlinien für deren sichere Konfiguration berücksichtigt werden.

Abwehrschauplatz 4: Risiken der Container-Orchestration

Sicherheitslösungen entdecken Seitwärtsbewegung von Angreifern auf einen Docker Host (Bild: Bitdefender).

Angreifer haben es ebenso auf die Administration der Container-Cluster absehen. Prinzipiell verschafft dieser Layer Unberechtigten direkten Zugriff auf die Zielressourcen. Wenn Hacker Zugangsdaten etwa für einen Kubernetes-Cluster in einer Public Cloud nutzen, können sie den gesamten Cluster von Service-Providern manipulieren. Bei kleineren Anbietern ist dies eine reelle Gefahr. Ein exponiertes Orchestrationsdashboard ist eine Hintertür, um Cluster unberechtigt aus der Ferne zu verwalten.

Abhilfe: Um einen unerlaubten Zugriff zu verhindern, empfehlen sich rollenbasierte Zugangskontrollen und eine sparsame Vergabe der Rechte an die Nutzer. Hoster oder IaaS-Anbieter sollten ohne OK des Kunden nichts an den vorhandenen Containern ändern können. Zudem erhöht eine abgesicherte Kommunikation zwischen den Pods auf einem Kubernetes-Cluster, den sich verschiedene Anwendungen teilen, die Sicherheit.

Risikobewusstsein ist der Schlüssel

„Container-Sicherheit beginnt mit dem Risikobewusstsein. Wer ein solches hat, kann mit geeigneten Lösungen die Sicherheit der Container erhöhen und mit einem besseren Gefühl deren Vorteile nutzen“, sagt Cristian Avram, Senior Solution Architect bei Bitdefender. „Letzten Endes geht es dabei darum, klassische Sicherheitsregeln auf Container und dazugehörige IT-Infrastrukturen anzuwenden: Schwachstellenkontrolle, Patching, automatisierte Sicherheit sowie das Training aller Beteiligten mit Richtlinien. Zero Trust empfiehlt sich als Sicherheitsmechanismus für eine Technologie, die durch ihre großen Möglichkeiten gewissenhaft und kontinuierlich zu überwachen ist.“

Mehr bei Bitdefender.com

 


Über Bitdefender

Bitdefender ist ein weltweit führender Anbieter von Cybersicherheitslösungen und Antivirensoftware und schützt über 500 Millionen Systeme in mehr als 150 Ländern. Seit der Gründung im Jahr 2001 sorgen Innovationen des Unternehmens regelmäßig für ausgezeichnete Sicherheitsprodukte und intelligenten Schutz für Geräte, Netzwerke und Cloud-Dienste von Privatkunden und Unternehmen. Als Zulieferer erster Wahl befindet sich Bitdefender-Technologie in 38 Prozent der weltweit eingesetzten Sicherheitslösungen und genießt Vertrauen und Anerkennung bei Branchenexperten, Herstellern und Kunden gleichermaßen. www.bitdefender.de


 

Passende Artikel zum Thema

EDR-Killer sind eine ernsthafte Bedrohung

EDR-Killer sind bösartige Tools, die die EDR-Software kompromittierter Systeme ausschalten. Dadurch werden sie anfällig für weitere Bedrohungen. Die Gefahr von ➡ Weiterlesen

NIS2 – so trägt eine SaaS-Infrastruktur dazu bei

Nach Schätzungen sind bis zu 40.000 deutsche Unternehmen von der NIS2 in Zukunft betroffen. Die Richtlinie soll die Cyber-Resilienz und ➡ Weiterlesen

Zero-Trust-Architektur – Chancen & Risiken

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser: Die Zero-Trust-Architektur stellt klassische Sicherheitsmodelle auf den Kopf, indem sie jeden Zugriff prüft – ➡ Weiterlesen

DeepSeek und Qwen sind die Werkzeuge von Hackern

Kriminelle nutzen zunehmend DeepSeek und Qwen aus. Mithilfe von Jailbreaking-Techniken erstellen sie ihre bösartigen Inhalte, um Finanz- und Informationsdiebstahl zu ➡ Weiterlesen

Passkeys: Effiziente Verwaltung unterstützt CISOs

Neue Managementlösung für Sicherheits-Passkeys unterstützt Organisationen bei der sicheren Authentifizierung. Sie bietet der IT vollständige Kontrolle über den gesamten Lebenszyklus ➡ Weiterlesen

Das sind die wichtigsten Sicherheitslücken und Angriffstechniken

Die Zahl der gemeldeten Sicherheitslücken ist 2024 um 38 Prozent gestiegen. Mit der steigenden Abhängigkeit von Software-Systemen vergrößert sich auch ➡ Weiterlesen

DORA: So bewältigen Finanzunternehmen die Herauforderungen

Der Digital Operational Resilience Act (DORA) wurde verabschiedet, um den zunehmenden Cyberbedrohungen in in der Finanzbranche zu begegnen und die ➡ Weiterlesen

NIS-2 ist gescheitert – Abwarten ist trotzdem keine Option

Während andere EU-Staaten längst klare Vorgaben für NIS-2 geschaffen haben, ist die Umsetzung in Deutschland vorerst gescheitert. Das bedeutet: Teile ➡ Weiterlesen