NIS2 und die Sicherheitspflicht: E-Mail-Verschlüsselung

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E-Mail-Verschlüsselung ist zwar nicht explizit als eigenes Thema in der NIS2-Richtlinie genannt, aber sie fällt unter die allgemeinen Anforderungen zur Sicherung von Kommunikationssystemen und dem Schutz sensibler Daten. Unternehmen müssen also sicherstellen, dass ihre Kommunikationskanäle, einschließlich E-Mail, ausreichend gesichert sind.

Die NIS2-Richtlinie muss von Mitgliedsstaaten bis zum 17.10.2024 in nationales Recht umgesetzt werden. Durch ihre Einführung sollen Maßnahmen gegen Cyberbedrohungen verstärkt und ein einheitlicher europäischer Rechtsrahmen für den EU-weiten Aufbau nationaler Kapazitäten für die IT-Sicherheit sowie Mindestsicherheitsanforderungen an und Meldepflichten für bestimmte Dienste geschaffen werden. Ziel ist es, einheitliche Maßnahmen festzulegen, mit denen ein hohes Sicherheitsniveau von Netz- und Informationssystemen in der EU erreicht werden soll (Art.1 NIS2).

NIS-2 ist Chef-Sache und „Chef-Haftung“

Auch wenn sich Unternehmen auf den ersten Blick nicht zum Adressatenkreis dazugehörig fühlen, sollten sie sich dennoch nicht in Sicherheit wiegen. Art. 21 II d NIS2 regelt, dass auch alle Risikomaßnahmen im Bereich der Cybersicherheit die „Sicherheit der Lieferkette …“ umfassen müssen. Lieferanten, egal wie groß, werden als mögliche Schwachstellen angesehen und tun gut daran, sich an die Sicherheitsstandards zu halten. Unternehmen werden zunehmend eine Risikobewertung bei der Auswahl ihrer Dienstleister vornehmen und das Risikomanagement vertraglich regeln. Kernmaßnahme, um diesen Anforderungen gerecht zu werden, ist die Verschlüsselung von E-Mails.

E-Mails sind nach wie vor eines der am häufigsten genutzte Kommunikationsmittel im geschäftlichen Umfeld und somit Angriffsvektor Nr. 1. Sie enthalten oft vertrauliche Informationen wie Geschäftsstrategien, personenbezogene Daten oder finanzielle Details. Unverschlüsselte E-Mails sind anfällig für Angriffe, da sie während der Übertragung abgefangen und von Unbefugten gelesen werden können. Hier kommt die Verschlüsselung ins Spiel.

Verschlüsselung von E-Mails für sensible Daten

Durch die Verschlüsselung von E-Mails wird der Inhalt in einen unleserlichen Code umgewandelt, der nur von autorisierten Empfängern entschlüsselt werden kann. Dies stellt sicher, dass selbst im Falle eines Angriffs oder Datenlecks keine sensiblen Informationen preisgegeben werden. Die NIS2-Richtlinie betont die Notwendigkeit solcher Sicherheitsmaßnahmen, um die Integrität und Vertraulichkeit der digitalen Kommunikation zu gewährleisten.

Auch wenn davon auszugehen ist, dass die Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht bis zum 17.10.2024 nicht pünktlich erfolgen wird, sollten Unternehmen, die den Anforderungen der NIS2-Richtlinie gerecht werden wollen, dringend die Implementierung von E-Mail-Verschlüsselung in ihre Sicherheitsstrategien integrieren. Dies schützt nicht nur sensible Daten, sondern stärkt auch das Vertrauen von Kunden und Partnern in die Sicherheit ihrer Kommunikation. Angesichts der steigenden Bedrohungen im Cyberraum ist die Verschlüsselung von E-Mails ein unverzichtbares Element moderner IT-Sicherheit.

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Über SEPPmail

Das in der Schweiz und Deutschland ansässige, international tätige und inhabergeführte Unternehmen SEPPmail ist Hersteller im Bereich „Secure Messaging“. Seine mehrfach prämierte Technologie für den spontanen sicheren E-Mail-Verkehr verschlüsselt elektronische Nachrichten und versieht diese auf Wunsch mit einer digitalen Signatur. Die Secure E-Mail-Lösungen sind weltweit erhältlich und leisten einen nachhaltigen Beitrag zur sicheren Kommunikation mittels elektronischer Post.


 

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