Teure Datenpanne: Das Millionen-Bußgeld für die AOK sollte alle Unternehmen sensibilisieren. Das E-Mail-Marketing muss sich peinlich genau an die Bestimmungen der DSGVO halten – sonst wird’s teuer.
Der Datenschutzbeauftragte des Landes Baden-Württemberg hat gegen die AOK Baden-Württemberg ein Bußgeld in Höhe von 1,2 Millionen Euro verhängt. Ursächlich für das Bußgeld war die Verwendung personenbezogener Daten von 500 Personen im Rahmen einer E-Mail-Marketing-Kampagne, obwohl die betroffenen Personen einer Nutzung zu Werbezwecken nicht zugestimmt hatten.
Meldepflicht bei Datenpannen
Der Versand von Newslettern oder Marketing-E-Mails spielt in nahezu jedem Unternehmen eine zentrale Rolle. Umso wichtiger ist hier eine adäquate Umsetzung der Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Ein wesentlicher Inhalt der Pflichten aus der DSGVO ist die (potenzielle) behördliche Meldepflicht aus den Artikeln 33 und 34, wenn es zu einer Datenpanne kommt…
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