IT-Sicherheit: Mangelnde Kenntnisse in deutschen Unternehmen

IT-Sicherheit: Mangelnde Kenntnisse in deutschen Unternehmen
Anzeige

Beitrag teilen

Rund 25 Prozent aller Geschäftsleitungen wissen zu wenig über IT-Sicherheit und 42 Prozent der Arbeitnehmenden informieren sich nicht regelmäßig über aktuelle Cyberbedrohungen, so die Ergebnisse einer G Data Studie.

Sind Mitarbeitende beim Thema IT-Sicherheit nicht auf dem neuesten Stand, sind Unternehmen anfälliger für Cyberangriffe wie Phishing oder Ransomware. Dadurch können kritische Daten gestohlen oder Systeme lahmgelegt werden, was erhebliche finanzielle Schäden mit sich bringt. Daher ist es bedenklich, dass laut der repräsentativen Studie „Cybersicherheit in Zahlen“ von der G DATA CyberDefense AG rund 42 Prozent der deutschen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angeben, sich nicht regelmäßig zum Thema IT-Sicherheit zu informieren.

Anzeige

IT-Sicherheit ist Aufgabe der Geschäftsleitungen

Besonders alarmierend ist, dass dies auch auf fast ein Viertel der Vorstands- und Geschäftsführungsebene zutrifft. Gerade Geschäftsleitungen sollten bei grundlegenden IT-Sicherheitspraktiken, beispielsweise durch konsequente Einhaltung von Passwort-Hygiene und aktiver Teilnahme an Sicherheitsschulungen als gutes Beispiel vorangehen, um die Sensibilisierung für Cybersicherheit im gesamten Unternehmen zu stärken. Denn IT-Sicherheit ist eine Aufgabe der Unternehmensleitung, insbesondere angesichts der neuen NIS-2-Direktive*. Gemäß dieser Richtlinie ist die Geschäftsführung verantwortlich für die Überwachung der Umsetzung von IT-Sicherheitsmaßnahmen, haftet persönlich für Verstöße und muss an Schulungen teilnehmen, die auch den Mitarbeitenden angeboten werden müssen.

„Die Dynamik der Cyberkriminalität erfordert, dass alle Mitarbeitenden, unabhängig von ihrer Position im Unternehmen, stets auf dem neuesten Stand der Cybersicherheit sind“, betont Tim Berghoff, Security Evangelist bei der G DATA CyberDefense AG. „Nur durch kontinuierliche Schulungen können Unternehmen effektiv gegen Cyberbedrohungen vorgehen. Und für diejenigen Unternehmen, die der NIS-2-Richtlinie unterliegen, steht das bald nicht mehr zur Wahl – es wird zur Pflicht. Mit bevorstehender Einführung der NIS-2-Direktive werden Security Awareness Schulungen für alle Mitarbeitenden obligatorisch und das sollten sie eigentlich schon jetzt sein.“

Anzeige

Jetzt Newsletter abonnieren

Einmal im Monat die besten News von B2B CYBER SECURITY lesen



Mit Klick auf „Anmelden“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Nach dem Anmelden erhalten Sie zuerst eine Bestätigungsmail, damit keine anderen Personen Ihnen etwas ungewolltes bestellen können.
Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können jederzeit den Newsletter wieder abbestellen. Einen entsprechenden Link finden Sie im Newsletter. Nach einer Abmeldung werden Ihre Daten in kürzester Zeit gelöscht. Eine Wiederherstellung ist nicht möglich. Falls Sie den Newsletter erneut haben möchten, ordern sie diesen einfach neu. Verfahren Sie auch so, wenn Sie eine andere E-Mail-Adresse für Ihren Newsletter nutzen möchten. Wenn Sie den auf der Website angebotenen Newsletter beziehen möchten, benötigen wir von Ihnen eine E-Mail-Adresse sowie Informationen, welche uns die Überprüfung gestatten, dass Sie der Inhaber der angegebenen E-Mail-Adresse und mit dem Empfang des Newsletters einverstanden sind. Weitere Daten werden nicht bzw. nur auf freiwilliger Basis erhoben. Für die Abwicklung der Newsletter nutzen wir Newsletterdiensteanbieter, die nachfolgend beschrieben werden.

CleverReach

Diese Website nutzt CleverReach für den Versand von Newslettern. Anbieter ist die CleverReach GmbH & Co. KG, Schafjückenweg 2, 26180 Rastede, Deutschland (nachfolgend „CleverReach“). CleverReach ist ein Dienst, mit dem der Newsletterversand organisiert und analysiert werden kann. Die von Ihnen zwecks Newsletterbezug eingegebenen Daten (z. B. E-Mail-Adresse) werden auf den Servern von CleverReach in Deutschland bzw. Irland gespeichert. Unsere mit CleverReach versandten Newsletter ermöglichen uns die Analyse des Verhaltens der Newsletterempfänger. Hierbei kann u. a. analysiert werden, wie viele Empfänger die Newsletternachricht geöffnet haben und wie oft welcher Link im Newsletter angeklickt wurde. Mit Hilfe des sogenannten Conversion-Trackings kann außerdem analysiert werden, ob nach Anklicken des Links im Newsletter eine vorab definierte Aktion (z. B. Kauf eines Produkts auf dieser Website) erfolgt ist. Weitere Informationen zur Datenanalyse durch CleverReach-Newsletter erhalten Sie unter: https://www.cleverreach.com/de/funktionen/reporting-und-tracking/. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Sie können diese Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie den Newsletter abbestellen. Die Rechtmäßigkeit der bereits erfolgten Datenverarbeitungsvorgänge bleibt vom Widerruf unberührt. Wenn Sie keine Analyse durch CleverReach wollen, müssen Sie den Newsletter abbestellen. Hierfür stellen wir in jeder Newsletternachricht einen entsprechenden Link zur Verfügung. Die von Ihnen zum Zwecke des Newsletter-Bezugs bei uns hinterlegten Daten werden von uns bis zu Ihrer Austragung aus dem Newsletter bei uns bzw. dem Newsletterdiensteanbieter gespeichert und nach der Abbestellung des Newsletters aus der Newsletterverteilerliste gelöscht. Daten, die zu anderen Zwecken bei uns gespeichert wurden, bleiben hiervon unberührt. Nach Ihrer Austragung aus der Newsletterverteilerliste wird Ihre E-Mail-Adresse bei uns bzw. dem Newsletterdiensteanbieter ggf. in einer Blacklist gespeichert, sofern dies zur Verhinderung künftiger Mailings erforderlich ist. Die Daten aus der Blacklist werden nur für diesen Zweck verwendet und nicht mit anderen Daten zusammengeführt. Dies dient sowohl Ihrem Interesse als auch unserem Interesse an der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben beim Versand von Newslettern (berechtigtes Interesse im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Die Speicherung in der Blacklist ist zeitlich nicht befristet. Sie können der Speicherung widersprechen, sofern Ihre Interessen unser berechtigtes Interesse überwiegen. Näheres entnehmen Sie den Datenschutzbestimmungen von CleverReach unter: https://www.cleverreach.com/de/datenschutz/.

Auftragsverarbeitung

Wir haben einen Vertrag über Auftragsverarbeitung (AVV) zur Nutzung des oben genannten Dienstes geschlossen. Hierbei handelt es sich um einen datenschutzrechtlich vorgeschriebenen Vertrag, der gewährleistet, dass dieser die personenbezogenen Daten unserer Websitebesucher nur nach unseren Weisungen und unter Einhaltung der DSGVO verarbeitet.

Deutliche Unterschiede in den Hierarchieebenen

Je niedriger die Position in der Unternehmenshierarchie, desto weniger Wissen haben die Mitarbeitenden über den aktuellen Stand der Cybersicherheit. Diese mangelnde Informationsbereitschaft erhöht die Wahrscheinlichkeit von erfolgreichen Cyberangriffen, da Mitarbeitende mit fehlendem Wissen Angriffsversuche nicht frühzeitig erkennen. Demnach informieren sich laut der Studie rund 27 Prozent der Abteilungsleitungen und etwa ein Drittel der Teamleitungen nicht regelmäßig zum Thema Cybersicherheit.

Das Schlusslicht bilden mit 55 Prozent Angestellte ohne Führungsposition. Viele Mitarbeitende sind sich der eigenen Verantwortung für die IT-Sicherheit ihres Unternehmens nicht bewusst. Für sie wird das Thema oft als Angelegenheit der IT-Abteilung und technologischer Lösungen wahrgenommen. Gerade hier muss die Geschäftsführung ansetzen, um einen Wandel in der Unternehmenskultur herbeizuführen. Es ist notwendig, das Bewusstsein zu schärfen und allen Mitarbeitenden zu vermitteln, dass Cybersicherheit eine gemeinsame Verantwortung ist, die alle im Unternehmen betrifft. Firmen sind angehalten, umfassende Schulungsprogramme anzubieten, die die gesamte Belegschaft einschließt, um die Widerstandsfähigkeit gegen Cyberbedrohungen zu gewährleisten.

Studie „Cybersicherheit in Zahlen“

„Cybersicherheit in Zahlen“ zeichnet sich durch eine hohe Informationsdichte und besondere methodische Tiefe aus: Die Researcher und Marktforscher von Statista haben Zahlen, Daten und Fakten aus mehr als 300 Statistiken zu einem einzigartigen Gesamtwerk zusammengeführt. Mehr als 5.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland wurden im Rahmen einer repräsentativen Online-Studie zur Cybersicherheit im beruflichen und privaten Kontext befragt. Die Fachleute von Statista haben die Befragung eng begleitet und können dank einer Stichprobengröße, die weit über dem branchenüblichen Standard liegt, belastbare und valide Marktforschungsergebnisse präsentieren.

Mehr bei GData.de

 


Über G Data

Mit umfassenden Cyber-Defense-Dienstleistungen macht der Erfinder des AntiVirus Unternehmen verteidigungsfähig gegen Cybercrime. Über 500 Mitarbeiter sorgen für die digitale Sicherheit von Unternehmen und Anwendern. Made in Germany: Mit über 30 Jahren Expertise in Malwareanalyse betreibt G DATA Forschung und Softwareentwicklung ausschließlich in Deutschland. Höchste Ansprüche an den Datenschutz sind oberstes Gebot. 2011 hat G DATA mit dem Vertrauenssiegel „IT Security Made in Germany“ des TeleTrust e.V. eine „No-Backdoor“-Garantie abgegeben. G DATA bietet ein Portfolio von AntiVirus und Endpoint Protection über Penetrationstests und Incident Response bis zu forensischen Analysen, Security-Status-Checks und Cyber-Awareness-Trainings, um Unternehmen wirksam zu verteidigen. Neue Technologien wie DeepRay schützen mit Künstlicher Intelligenz vor Malware. Service und Support gehören zum G DATA Campus in Bochum. G DATA Lösungen sind in 90 Ländern erhältlich und wurden vielfach ausgezeichnet.


 

Passende Artikel zum Thema

Cyberabwehr mit KI: 3 von 4 Unternehmen setzen bereits darauf 

Bei der Cyberabwehr steht KI bereits an vorderster Front: 74 Prozent der deutschen Unternehmen setzen KI bereits in der Cyberabwehr ➡ Weiterlesen

Cybersecurity bei Bundes-IT laut Bundesrechnungshof mangelhaft 

Der Bundesrechnungshof warnt erneut vor gravierenden IT-Sicherheitslücken in der Bundesverwaltung. Ein vertraulicher Bericht an den Haushaltsausschuss des Bundestages offenbart massive ➡ Weiterlesen

Sind Unternehmen gegen quantengestützten Cyberangriffe gerüstet?

Der Q-Day wird zur realen Bedrohung. Der neue Report zeigt, wie sich Unternehmen vorbereiten. „Q-Day“ bezeichnet den Tag, an dem ➡ Weiterlesen

Ransomware-Erpressung: Fast jedes zweite Unternehmen zahlt

Der neue „State of Ransomware 2025“-Report von Sophos bestätigt eine durchschnittliche Lösegeldzahlung von 1 Million US-Dollar (€ 869.591). Neu ist, ➡ Weiterlesen

Der Data Act steht vor der Tür

In etwas mehr als 60 Tagen müssen die Unternehmen den Data Act umgesetzt haben – doch die große Mehrheit der ➡ Weiterlesen

Cybersicherheit im Einkauf: Kostendruck und fehlende Standards

Cybersicherheit: Die größten strukturellen Defizite liegen in der Standardisierung von Sicherheitskriterien und der strategischen Gewichtung von Sicherheit gegenüber Kosten. Große ➡ Weiterlesen

Report: Russland intensiviert Cyberangriffe

Der neue APT Activity Report zeigt, dass Russland seine Cyberangriffe immer mehr intensiviert. Der Report von ESET zeigt aktuelle Kampagnen ➡ Weiterlesen

DORA: Digitale Sicherheit im Finanzsektor schaffen

Die europäischen Verordnungen DORA und NIS2 fordern den Aufbau einer digitalen Sicherheitskultur. Das bedeutet für die Finanzbranche, dass sie Maßnahmen ➡ Weiterlesen