BSI: Schwachstellen-Kombination macht VMware-Produkte angreifbar

B2B Cyber Security ShortNews
Anzeige

Beitrag teilen

Das BSI meldet, dass eine kombinierte Ausnutzung von kritischen Schwachstellen die Übernahme von ausgewählten VMWare-Produkten ermöglichen kann. Das Problem hat den Warnstatus „Gelb“. Das Common Vulnerability Scoring System (CVSS) bewertet die Schwachstellen mit 7,8 (hoch) und 9,8 als kritisch.

Am 18.05.2022 veröffentlichte das Unternehmen VMWare mit dem Security-Advisory VMSA-2022-0014 Informationen zu zwei kritischen Schwachstellen in verschiedenen VMWare Produkten. Die Schwachstellen CVE-2022-22972 und CVE-2022-22973 können es Angreifenden durch eine kombinierte Ausnutzung ermöglichen, sich ohne Authentisierung administrativen Zugang mit Root-Rechten zu verschaffen.

Anzeige

Betroffen durch diese beiden Schwachstellen sind folgende Produkte

  • VMware Workspace ONE Access (Access) (Version <= 21.08.0.1),
  • VMware Identity Manager (vIDM) (Version <= 3.3.6),
  • VMware vRealize Automation (vRA) (Version <= 7.6),
  • VMware Cloud Foundation (Version <= 4.3.x),
  • vRealize Suite Lifecycle Manager (Version <= 8.x).

Bei der CVE-2022-22972 handelt es sich um eine Schwachstelle zur Umgehung der Authentifizierung (Authentication Bypass), die es einem Angreifenden mit Netzwerkzugriff über die Benutzerschnittstelle der direkten Konsole (Direct Console User Interface, DCUI) der VMWare Produkte erlaubt, administrativen Zugang zu erlangen, ohne sich authentisieren zu müssen (siehe [MIT2022a]). CVE-2022-22973 ermöglicht eine lokale Rechteausweitung (Local Privilege Escalation), mit der sich lokale Angreifende Root-Rechte verschaffen können.

VMware-Schwachstellen „Hoch“ und „Kritisch“

Nach dem Common Vulnerability Scoring System (CVSS) wird der Schweregrad der Sicherheitslücken mit 9.8 als „kritisch“ (CVE-2022-22972) bzw. mit 7.8 als „hoch“ (CVE-2022-22973) eingestuft (CVSSv3). Die amerikanische Cybersecurity & Infrastructure Security Agency (CISA) berichtete am 18.05.2022, dass es Angreifenden (darunter auch Advanced Persistent Threat (APT)-Gruppen) gelungen sei, die bereits im April gepatchten Schwachstellen CVE-2022-22954 und CVE-2022-22960 auszunutzen. Auf Basis dieser Erfahrungen geht CISA davon aus, dass auch CVE-2022-22972 und CVE-2022-22973 zeitnah ausgenutzt werden könnten. Dem BSI liegen zurzeit keine Informationen bzgl. einer aktiven Ausnutzung der veröffentlichten Schwachstellen vor.

Anzeige

Jetzt Newsletter abonnieren

Einmal im Monat die besten News von B2B CYBER SECURITY lesen



Mit Klick auf „Anmelden“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Nach dem Anmelden erhalten Sie zuerst eine Bestätigungsmail, damit keine anderen Personen Ihnen etwas ungewolltes bestellen können.
Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können jederzeit den Newsletter wieder abbestellen. Einen entsprechenden Link finden Sie im Newsletter. Nach einer Abmeldung werden Ihre Daten in kürzester Zeit gelöscht. Eine Wiederherstellung ist nicht möglich. Falls Sie den Newsletter erneut haben möchten, ordern sie diesen einfach neu. Verfahren Sie auch so, wenn Sie eine andere E-Mail-Adresse für Ihren Newsletter nutzen möchten. Wenn Sie den auf der Website angebotenen Newsletter beziehen möchten, benötigen wir von Ihnen eine E-Mail-Adresse sowie Informationen, welche uns die Überprüfung gestatten, dass Sie der Inhaber der angegebenen E-Mail-Adresse und mit dem Empfang des Newsletters einverstanden sind. Weitere Daten werden nicht bzw. nur auf freiwilliger Basis erhoben. Für die Abwicklung der Newsletter nutzen wir Newsletterdiensteanbieter, die nachfolgend beschrieben werden.

CleverReach

Diese Website nutzt CleverReach für den Versand von Newslettern. Anbieter ist die CleverReach GmbH & Co. KG, Schafjückenweg 2, 26180 Rastede, Deutschland (nachfolgend „CleverReach“). CleverReach ist ein Dienst, mit dem der Newsletterversand organisiert und analysiert werden kann. Die von Ihnen zwecks Newsletterbezug eingegebenen Daten (z. B. E-Mail-Adresse) werden auf den Servern von CleverReach in Deutschland bzw. Irland gespeichert. Unsere mit CleverReach versandten Newsletter ermöglichen uns die Analyse des Verhaltens der Newsletterempfänger. Hierbei kann u. a. analysiert werden, wie viele Empfänger die Newsletternachricht geöffnet haben und wie oft welcher Link im Newsletter angeklickt wurde. Mit Hilfe des sogenannten Conversion-Trackings kann außerdem analysiert werden, ob nach Anklicken des Links im Newsletter eine vorab definierte Aktion (z. B. Kauf eines Produkts auf dieser Website) erfolgt ist. Weitere Informationen zur Datenanalyse durch CleverReach-Newsletter erhalten Sie unter: https://www.cleverreach.com/de/funktionen/reporting-und-tracking/. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Sie können diese Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie den Newsletter abbestellen. Die Rechtmäßigkeit der bereits erfolgten Datenverarbeitungsvorgänge bleibt vom Widerruf unberührt. Wenn Sie keine Analyse durch CleverReach wollen, müssen Sie den Newsletter abbestellen. Hierfür stellen wir in jeder Newsletternachricht einen entsprechenden Link zur Verfügung. Die von Ihnen zum Zwecke des Newsletter-Bezugs bei uns hinterlegten Daten werden von uns bis zu Ihrer Austragung aus dem Newsletter bei uns bzw. dem Newsletterdiensteanbieter gespeichert und nach der Abbestellung des Newsletters aus der Newsletterverteilerliste gelöscht. Daten, die zu anderen Zwecken bei uns gespeichert wurden, bleiben hiervon unberührt. Nach Ihrer Austragung aus der Newsletterverteilerliste wird Ihre E-Mail-Adresse bei uns bzw. dem Newsletterdiensteanbieter ggf. in einer Blacklist gespeichert, sofern dies zur Verhinderung künftiger Mailings erforderlich ist. Die Daten aus der Blacklist werden nur für diesen Zweck verwendet und nicht mit anderen Daten zusammengeführt. Dies dient sowohl Ihrem Interesse als auch unserem Interesse an der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben beim Versand von Newslettern (berechtigtes Interesse im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Die Speicherung in der Blacklist ist zeitlich nicht befristet. Sie können der Speicherung widersprechen, sofern Ihre Interessen unser berechtigtes Interesse überwiegen. Näheres entnehmen Sie den Datenschutzbestimmungen von CleverReach unter: https://www.cleverreach.com/de/datenschutz/.

Auftragsverarbeitung

Wir haben einen Vertrag über Auftragsverarbeitung (AVV) zur Nutzung des oben genannten Dienstes geschlossen. Hierbei handelt es sich um einen datenschutzrechtlich vorgeschriebenen Vertrag, der gewährleistet, dass dieser die personenbezogenen Daten unserer Websitebesucher nur nach unseren Weisungen und unter Einhaltung der DSGVO verarbeitet.

Vorsichtsmaßnahmen und Empfehlungen des BSI

Grundsätzlich sollte die DCUI nicht aus dem Internet erreichbar sein. Daher ist diese Option auch standardmäßig vom Hersteller deaktiviert. Ist dies nicht der Fall, ist angeraten, das entsprechende Gerät unverzüglich vom Netz zu trennen und das Netzwerk auf Anomalien zu überprüfen. Die CISA stellt entsprechende Snort Signaturen, YARA Regeln und Indicators of Compromise (IoC) zur Verfügung.

Das BSI empfiehlt dringend, die aktuelle Version der VMWare Produkte einzuspielen. Sicherheitspatches können über das offizielle VMware Patch Download Center bezogen werden (siehe [VMW2022a]). Sollte der Wechsel auf einen sicheren Versionsstand der Software nicht unmittelbar möglich sein, empfiehlt der Hersteller, zeitnah einen temporären Workaround umzusetzen (siehe [VMW2022a]), bis die Sicherheitspatches installiert werden können. Der Hersteller hat zusätzlich eine FAQ-Webseite zu den Schwachstellen bereitgestellt.

Mehr bei BSI.Bund.de

 


Über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist die Cyber-Sicherheitsbehörde des Bundes und Gestalter einer sicheren Digitalisierung in Deutschland. Das Leitbild: Das BSI als die Cyber-Sicherheitsbehörde des Bundes gestaltet Informationssicherheit in der Digitalisierung durch Prävention, Detektion und Reaktion für Staat, Wirtschaft und Gesellschaft.


 

Passende Artikel zum Thema

Negativrekord: Ransomware-Spitze im Februar

Der vergangene Februar 2025 war laut Experten der Bitdefender Labs ein Monat mit Negativrekord. So stiegen die Ransomware-Angriffe gegenüber Februar ➡ Weiterlesen

NIS-2 ist gescheitert – Abwarten ist trotzdem keine Option

Während andere EU-Staaten längst klare Vorgaben für NIS-2 geschaffen haben, ist die Umsetzung in Deutschland vorerst gescheitert. Das bedeutet: Teile ➡ Weiterlesen

TUM: Neues Seminar bildet Cybersecurity Fachkräfte aus

Die Technische Universität München (TUM) wurde unter 23 internationalen Universitäten als einzige deutsche Universität ausgewählt, um Studierenden ein neues Cybersecurity- ➡ Weiterlesen

Kommentar zum Digital Operational Resilience Act (DORA)

Im Gegensatz zu anderen Wirtschaftsbereichen, die ebenfalls die NIS2 einhalten müssen, sind dem Finanzsektor strenge Vorschriften wie DORA nicht fremd. ➡ Weiterlesen

Richtlinien-Compliance: Risikobewertung ist der erste Schritt

Die Umsetzung nationaler und europäischer Richtlinien zur Cybersicherheit kann für Unternehmen belastend sein und dadurch die Compliance beeinträchtigen. Dabei soll ➡ Weiterlesen

Zero-Day: Hochgefährliche Sicherheitslücke in Microsoft Windows

Eine neue hochgefährliche Sicherheitslücke in Microsoft Windows erlaubt durch einen Zero-Day-Exploit die Ausführung von schadhaftem Code. Die von ESET-Forschern entdeckte ➡ Weiterlesen

KI-Funktionen verwandeln Support in automatisierte Workflows

Ein Anbieter für Cloud-Kommunikation und IT-Lösungen kündigte leistungsstarke neue KI-Funktionen dür den Support an. Diese innovativen Features sollen die IT-Verwaltung ➡ Weiterlesen

Studie: Ransomware schädigt Unternehmen erheblich

Eine Ransomware Attacke verursacht maximalen Schaden bei Unternehmen: Es dauert lange, den Normalbetrieb danach wieder aufzunehmen. Das führt zu erheblichen ➡ Weiterlesen