Neue Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung
Neue Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) schreiben ab sofort vor, potenzielle Sicherheitslücken bei der Software sowie der Mess-, Steuer- und Regeltechnik (MSR) und ihr Gefährdungsgrad zu beurteilen. Betreiber überwachungsbedürftiger Anlagen wie Aufzügen, Tanklagern oder Biogasanlagen, Dampfkesseln und sonstigen Druckbehältern sind ab sofort verpflichtet, potenzielle Cyberbedrohungen zu identifizieren. Hat der Betreiber keine entsprechende Gefährdungsbeurteilung vorgenommen, liegt ein Mangel vor, der Strafen nach sich ziehen kann. Wie Unternehmen diese rechtlichen Anforderungen trotz begrenzter Ressourcen erfüllen können, erläutert Wolfgang Huber, Regional Director Central Europe beim Sicherheitsspezialisten Cohesity: „IT-Teams werden von ihrer Sicherheitsarchitektur schon jetzt…