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Datenschutz: Neue Digitalpflichten für Firmen

Seit Anfang 2022 müssen Unternehmen zahlreiche Dokumente digital anfordern und vorlegen. Das stellt den betrieblichen Datenschutz vor neue Herausforderungen, da auch das DSGVO beachtet werden muss.  Seit diesem Jahr müssen Unternehmen zahlreiche Unterlagen ihrer Beschäftigten als digitale Dokumente anfordern, bei denen bislang noch die Papierform ausreichend war. Darauf weist der Hamburger Datendienstleister TeamDrive hin mit dem Fingerzeig, dass es sich dabei durchweg um personenbezogene Informationen handelt, die nach der Datenschutz-Grundverordnung DSGVO abzulegen sind. Dazu gehören zum einen Dokumente der Arbeitnehmer wie Mitgliedsbescheinigungen, Meldungen oder sonstige Bescheide von der Krankenkasse oder…

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