Fraunhofer-Forschende knacken Bluetooth-Schlösser von Tapplock. Eine selbstgebastelte Richtfunkantenne aus Kartoffelchipsdosen und zwei handelsübliche Mini-Computer genügen, um Bluetooth-Schlösser des US-Herstellers Tapplock in Sekunden zu knacken.
Bewiesen haben dies Forscherinnen und Forscher des Fraunhofer-Instituts für Sichere Informationstechnologie SIT in Darmstadt. Der Hersteller wurde über die Schwachstellen informiert und hat diese bei einem seiner Modelle inzwischen behoben.
Bluetooth-Schlösser in Sekunden geknackt
Umständliches Kramen nach dem Fahrradschloss- oder Spind-Schlüssel ist mit einem modernen Bluetooth-Schloss nicht mehr nötig: Man verschließt das Schloss einfach per Fingerabdruck oder über eine App auf dem Smartphone, das über Bluetooth Low Energy (BLE) mit dem Schloss verbunden ist. Doch auch diese Schlösser können geknackt werden, wie eine Gruppe von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern des Fraunhofer SIT jetzt herausgefunden hat. Sie haben zwei Bluetooth-Schlösser des Herstellers Tapplock untersucht, nämlich Tapplock ONE sowie Tapplock ONE+, und bei beiden Modellen zwei gravierende Sicherheitslücken gefunden. Diese ermöglichen Angriffe, mit denen sich die Sicherheitsmechanismen der Schlösser komplett aushebeln lassen, ohne dass Einbruchsspuren hinterlassen werden. Beide Angriffe lassen sich mit geringen technischen und finanziellen Mitteln umsetzen. Genutzt wurde hierfür ein Angriffswerkzeug, welches die Gruppe unter anderem aus Kartoffelchipsdosen und handelsüblichen Mini-Computern (Raspberry Pi) selbst gebaut hatte.
Angriff mit Richtfunkantenne aus Chipsdosen
Das erste Angriffsszenario nutzt eine Man-in-the-Middle-Attacke: Hier schaltet sich der Angreifer in die Bluetooth-Verbindung, die zwischen Schloss und Smartphone des Angriffsopfers aufgebaut wird, während er sein Schloss abschließt. Somit laufen auch die Daten, die normalerweise direkt zwischen Schloss und Smartphone ausgetauscht werden, über den Angreifer. Hat sich der Besitzer entfernt, erhält der Angreifer die Verbindung zum Schloss aufrecht und sendet einfach die gerade gesendeten Kommunikationsdaten, die zum Öffnen und Schließen des Schlosses notwendig sind, nochmal zum Schloss. Dieses öffnet sich, und der Angreifer hat sein Ziel erreicht.
Anzeige
Jetzt Newsletter abonnieren
Einmal im Monat die besten News von B2B CYBER SECURITY lesen
Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.
Sie können jederzeit den Newsletter wieder abbestellen. Einen entsprechenden Link finden Sie im Newsletter. Nach einer Abmeldung werden Ihre Daten in kürzester Zeit gelöscht. Eine Wiederherstellung ist nicht möglich. Falls Sie den Newsletter erneut haben möchten, ordern sie diesen einfach neu. Verfahren Sie auch so, wenn Sie eine andere E-Mail-Adresse für Ihren Newsletter nutzen möchten.
Wenn Sie den auf der Website angebotenen Newsletter beziehen möchten, benötigen wir von Ihnen eine E-Mail-Adresse sowie Informationen, welche uns die Überprüfung gestatten, dass Sie der Inhaber der angegebenen E-Mail-Adresse und mit dem Empfang des Newsletters einverstanden sind. Weitere Daten werden nicht bzw. nur auf freiwilliger Basis erhoben. Für die Abwicklung der Newsletter nutzen wir Newsletterdiensteanbieter, die nachfolgend beschrieben werden.
CleverReach
Diese Website nutzt CleverReach für den Versand von Newslettern. Anbieter ist die CleverReach GmbH & Co. KG, Schafjückenweg 2, 26180 Rastede, Deutschland (nachfolgend „CleverReach“). CleverReach ist ein Dienst, mit dem der Newsletterversand organisiert und analysiert werden kann. Die von Ihnen zwecks Newsletterbezug eingegebenen Daten (z. B. E-Mail-Adresse) werden auf den Servern von CleverReach in Deutschland bzw. Irland gespeichert.
Unsere mit CleverReach versandten Newsletter ermöglichen uns die Analyse des Verhaltens der Newsletterempfänger. Hierbei kann u. a. analysiert werden, wie viele Empfänger die Newsletternachricht geöffnet haben und wie oft welcher Link im Newsletter angeklickt wurde. Mit Hilfe des sogenannten Conversion-Trackings kann außerdem analysiert werden, ob nach Anklicken des Links im Newsletter eine vorab definierte Aktion (z. B. Kauf eines Produkts auf dieser Website) erfolgt ist. Weitere Informationen zur Datenanalyse durch CleverReach-Newsletter erhalten Sie unter:
https://www.cleverreach.com/de/funktionen/reporting-und-tracking/.
Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Sie können diese Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie den Newsletter abbestellen. Die Rechtmäßigkeit der bereits erfolgten Datenverarbeitungsvorgänge bleibt vom Widerruf unberührt.
Wenn Sie keine Analyse durch CleverReach wollen, müssen Sie den Newsletter abbestellen. Hierfür stellen wir in jeder Newsletternachricht einen entsprechenden Link zur Verfügung.
Die von Ihnen zum Zwecke des Newsletter-Bezugs bei uns hinterlegten Daten werden von uns bis zu Ihrer Austragung aus dem Newsletter bei uns bzw. dem Newsletterdiensteanbieter gespeichert und nach der Abbestellung des Newsletters aus der Newsletterverteilerliste gelöscht. Daten, die zu anderen Zwecken bei uns gespeichert wurden, bleiben hiervon unberührt.
Nach Ihrer Austragung aus der Newsletterverteilerliste wird Ihre E-Mail-Adresse bei uns bzw. dem Newsletterdiensteanbieter ggf. in einer Blacklist gespeichert, sofern dies zur Verhinderung künftiger Mailings erforderlich ist. Die Daten aus der Blacklist werden nur für diesen Zweck verwendet und nicht mit anderen Daten zusammengeführt. Dies dient sowohl Ihrem Interesse als auch unserem Interesse an der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben beim Versand von Newslettern (berechtigtes Interesse im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Die Speicherung in der Blacklist ist zeitlich nicht befristet.
Sie können der Speicherung widersprechen, sofern Ihre Interessen unser berechtigtes Interesse überwiegen.
Näheres entnehmen Sie den Datenschutzbestimmungen von CleverReach unter:
https://www.cleverreach.com/de/datenschutz/.
Auftragsverarbeitung
Wir haben einen Vertrag über Auftragsverarbeitung (AVV) zur Nutzung des oben genannten Dienstes geschlossen. Hierbei handelt es sich um einen datenschutzrechtlich vorgeschriebenen Vertrag, der gewährleistet, dass dieser die personenbezogenen Daten unserer Websitebesucher nur nach unseren Weisungen und unter Einhaltung der DSGVO verarbeitet.
Replay-Angriff knackt das Schloss in unter einer Minute

Die Sicherheitslücken beim Modell Tapplock One+ wurden geschlossen (Bild: Website Tapplock).
Die zweite gefundene Schwachstelle lässt sich über einen sogenannten Replay-Angriff ausnutzen. Dazu muss lediglich der Schließvorgang, bei dem ein Challenge-Response-Verfahren eingesetzt wird, einmal mitgeschnitten werden, beispielsweise mit dem selbstgebastelten Angriffswerkzeug. Diesmal braucht der Angreifer keine ständige Verbindung mehr zum Schloss, sondern er wartet lediglich, bis er freien Zugang zum Schloss hat, und startet beliebig viele Abfragen auf das Schloss. Dies ist möglich, weil das Schloss keine Blockade oder Verzögerung auch bei vielen Abfragen eingebaut hatte. Es dauert ungefähr 30 bis 60 Sekunden, bis sich die zuvor aufgezeichnete Challenge wiederholt. Mit der aufgezeichneten Response ist es nun möglich, das Schloss beliebig oft zu öffnen, ohne dass der rechtmäßige Besitzer dies merkt.
Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Fraunhofer SIT haben diese Schwachstellen im Rahmen des Responsible-Disclosure-Prozesses dem Hersteller Tapplock gemeldet. Dieser hat die Sicherheitslücken beim Modell Tapplock One+ geschlossen, das Modell Tapplock One hingegen hat kein Update erhalten.
Mehr bei Fraunhofer.de
Passende Artikel zum Thema