Ein Ransomware-Angriffe hat bereits am 27. Dezember 2024 das Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation IAO in Stuttgart getroffen. Das Institut gibt keine Erklärung zu den Schäden ab oder ob Daten gestohlen wurden.
Laut dem Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation IAO hat der Ransomware-Angriff zu einer Beeinträchtigung einiger Systeme und Daten geführt. Der genaue Umfang des Schadens lässt sich aktuell aber wohl noch nicht bestimmen. Das Fraunhofer-Institut bedauert den Vorfall und hat diesbezüglich umfassend reagiert. Es handelt sich nach aktuellen Erkenntnissen um einen lokalen Vorfall, der allein das Fraunhofer IAO betrifft.
Nur Fraunhofer IAO betroffen?
Weitere Teile des Instituts sollen von der Attacke nicht betroffen sein. Sicherheit hat für Fraunhofer oberste Priorität. Das Fraunhofer IAO arbeitet eng mit IT-Sicherheitsexpertinnen und -experten und den zuständigen Ermittlungsbehörden zusammen, um den Vorfall vollständig zu analysieren und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Entsprechend wurden Vorkehrungen zur maximalen Begrenzung weiterer Schäden getroffen. Das Institut setzt alles daran, dass sich derartige Vorfälle nicht wiederholen.
Durch solche Angriffe kann unter Umständen auch der Schutz personenbezogener Daten kompromittiert werden und es kann auch in diesem Fall nicht ausgeschlossen werden, dass es zu einer unzulässigen Offenlegung solcher Daten gegenüber Dritten gekommen sein könnte. Das Fraunhofer IAO verarbeitet personenbezogene Forschungsdaten grundsätzlich in einer Form, die keine direkten Rückschlüsse auf natürliche Personen zulässt.
Datendiebstahl wird nicht ausgeschlossen
Dennoch kann nicht völlig ausgeschlossen werden, dass im Einzelfall Betroffenen Nachteile aus einer ungewollten Veröffentlichung entstehen könnten. Fraunhofer überwacht die Entwicklung engmaschig und wird betroffene Personenkreise bei entsprechender Indikation informieren. Das Institut hat das zuständige Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht innerhalb der gesetzlichen Frist informiert. Die verantwortlichen Sicherheits- und Polizeibehörden wurden ebenfalls unverzüglich nach Bekanntwerden des Vorfalls in Kenntnis gesetzt.
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