Am 15. Januar startete die Testphase der ePA – der elektronischen Patientenakte trotz vorliegender Berichte über mögliche Sicherheitslücken. Es ist fragliche, warum der Entwickler gematik nicht den Schulterschluss mit Cybersecurity-Experten gesucht hat. Ein Kommentar von Trend Micro.
Die Vorteile der elektronischen Patientenakte liegen auf der Hand: Sie erleichtert den Austausch von medizinischen Dokumenten, unnötige Doppeluntersuchungen entfallen und im Notfall liegen alle wichtigen Informationen gesammelt und schnell vor. Der Sinn der ePA steht außer Frage, jedoch muss die Art und Weise ihrer Umsetzung kritisch hinterfragt werden.
Elektronische Patientenakte (ePA) braucht robuste Sicherheit
Die aktuell vorliegenden Berichte über Sicherheitslücken zeigen, dass der Sicherheitsaspekt bislang unzureichend adressiert wurde. Vor diesem Hintergrund drängt sich die Frage auf, warum die gematik (Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH), als zentrale Verantwortliche für die Entwicklung der ePA, nicht von Anfang an eine enge Zusammenarbeit mit Cybersecurity-Experten gesucht hat.
Denn die Einführung der ePA erfolgt in einer Zeit, in der Cyberkriminalität ein florierendes Geschäftsmodell ist. Ransomware-Angriffe auf Krankenhäuser zeigen, wie hoch das Risiko im Gesundheitswesen bereits ist: Kriminelle greifen gezielt diese Einrichtungen an, weil sie dort besonders hohe Erfolgsquoten erwarten. Da es um sensible personenbezogene Daten und oft sogar Menschenleben geht, sind die Opfer häufig zahlungswillig. Das zeigt, wie wichtig es ist, von Beginn an auf höchste Sicherheitsstandards und Security by Design zu setzen, anstatt Sicherheitslücken nachträglich schließen zu müssen. Aber nicht nur die Datensicherheit muss gewährleistet werden, sondern auch der Datenschutz
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Hintergrund zur Telematikinfrastruktur (TI)
Die ePA ist eine Anwendung, die über die Telematikinfrastruktur (TI) läuft. Damit Praxen die ePA nutzen können, müssen sie mit einem aktuellen Konnektor (PTV4+ oder höher) an die TI angeschlossen sein – eine Voraussetzung, die bereits viele Praxen erfüllen. Zudem muss das Modul „ePA 3.0“ im Praxisverwaltungssystem (PVS) installiert werden, um den Zugang zur ePA zu ermöglichen. Wie schnell und einfach Ärzte und Psychotherapeuten mit der ePA arbeiten können, wird unter anderem davon abhängen, wie gut die technische Umsetzung der ePA im jeweiligen PVS gelungen ist.
Ebenso wichtig wie die technische Umsetzung ist jedoch das Vertrauen der Nutzer in die Lösung. Dieses Vertrauen steht im engen Zusammenhang mit einem konsequenten Datenschutz. Es darf nicht sein, dass Patienten befürchten müssen, dass ihre Gesundheitsdaten von Unbefugten eingesehen oder gar für kommerzielle Zwecke genutzt werden. Um das volle Potenzial der Digitalisierung auszuschöpfen, muss die Nutzung der ePA nicht nur sicher, sondern vor allem so gestaltet werden, dass ein Vertrauen der Bürger in die digitale Infrastruktur aufgebaut wird.
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