24-Stunden-Meldepflicht des Cyber Resilience Act in Kraft

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Seit dem 11. September müssen Hersteller aktiv ausgenutzte Sicherheitslücken und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle, etwa in Software oder vernetzten Geräten, innerhalb von 24 Stunden melden und diese Meldung innerhalb von 72 Stunden um weitere Informationen ergänzen. Hinzu kommen verpflichtende Abschlussberichte.

Doch das Gesetz ist in vielen Unternehmen noch nicht angekommen. Zwei Drittel der Unternehmen in Deutschland (67 Prozent) ist der Cyber Resilience Act (CRA) zwar ein Begriff, doch nur 29 Prozent ist auch bewusst, was er für das eigene Unternehmen bedeutet. 38 Prozent haben von dem Gesetz gehört, können die Bedeutung für das eigene Unternehmen aber nicht einschätzen. 28 Prozent kennen den CRA überhaupt nicht. Das sind Ergebnisse einer Umfrage unter 1.003 Unternehmen ab 10 Beschäftigten in Deutschland im Auftrag des Digitalverbands Bitkom.

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Meldung an das BSI

„Grundsätzlich ist der Cyber Resilience Act wichtig für mehr Cybersicherheit in Europa. Erstmals gelten EU-weit verbindliche Mindestanforderungen für Produkte mit digitalen Funktionen, Security by Design wird zum Grundsatz. Höhere Standards verbessern den Schutz von Unternehmen, Verbraucherinnen und Verbrauchern, Lieferketten und kritischen Infrastrukturen“, sagt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst. „Aktuell hapert es aber noch an der praxistauglichen Umsetzung. Der CRA kann nur dann Vertrauen in europäische Produkte schaffen, wenn die Unternehmen ihn umsetzen wollen und umsetzen können.“ So ist für die Meldung von Sicherheitslücken und -vorfällen eine zentrale europäische Plattform vorgesehen, die den sicheren Informationsaustausch zwischen Unternehmen, den zuständigen nationalen Stellen und der EU-Cybersicherheitsagentur ENISA ermöglichen soll. In Deutschland ist das das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zuständig.

Bitkom empfiehlt allen Unternehmen, sich umgehend mit Pflichten aus dem CRA auseinanderzusetzen. Dazu steht eine Übersicht mit Informationen zu Anwendungsbereich, Pflichten und Fristen online bereit unter www.bitkom.org/Cyber-Resilience-Act-CRA. Informationen zur ab dem 11. September erreichbaren Meldeplattform unter www.enisa.europa.eu/topics/product-security/single-reporting-platform-srp.

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Mehr bei BSI

 


Über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist die Cyber-Sicherheitsbehörde des Bundes und Gestalter einer sicheren Digitalisierung in Deutschland. Das Leitbild: Das BSI als die Cyber-Sicherheitsbehörde des Bundes gestaltet Informationssicherheit in der Digitalisierung durch Prävention, Detektion und Reaktion für Staat, Wirtschaft und Gesellschaft.


 

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